Terrorbekämfung
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(ots) - Polizeiliche Durchsuchungen finden in Deutschland offen statt, sofern keine Gefahr in Verzug ist, heimliches Einsteigen ist den Ermittlern grundsätzlich verboten. Doch das will Innenministerin Nancy Faeser nun ändern. Der nächste Hammer in ihren Plänen zum BKA-Gesetz. Heißt es demnächst: die Polizei, dein Freund und Einbrecher? (...) Es gibt gute Gründe dafür. Wenn Ermittler überzeugt sind, dass sich in einer Wohnung eine Bombe oder eine gefährliche Substanz für einen Terroranschlag befindet, die Indizien aber noch nicht für eine Festnahme ausreichen oder noch Komplizen gesucht werden, kann die Polizei sich einen Überblick verschaffen, gefährliche Gegenstände oder Chemikalien unschädlich machen und austauschen oder Überwachungstechnik und Spionagesoftware installieren. Das soll nur als letztes Mittel und allein zur Terrorbekämpfung möglich sein. Mit hohen Hürden. Gut so.
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Datum: 14.08.2024 - 17:16 Uhr
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