Presseerklärung zu Till Lindemann
ID: 2119584

(ots) - Schertz Bergmann erwirkt für Till Lindemann zwei weitere einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg gegen den NDR-Podcast "Rammstein - Row Zero", nunmehr gegen Folgen 3 und 4
Seit dem 15.05.2024 veröffentlicht der Norddeutsche Rundfunk (NDR) den gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung produzierten, vierteiligen Podcast "Rammstein - Row Zero". Wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Till Lindemann in den Folgen 1 und 2 des Podcasts hatten wir bereits zwei einstweilige Verfügungen des Landgerichts Hamburg erwirkt (siehe unsere Presseerklärungen vom 26.07. und 07.08.2024).
Nunmehr wurden zwei weitere einstweilige Verfügungen erlassen:
Mit Beschluss vom 21.08.2024 wurde dem NDR verboten, den Verdacht zu erwecken, unser Mandant habe sexuelle Handlungen an einer als "Kaya R." bezeichneten und zu diesem Zeitpunkt bewusstlosen Frau ohne deren Zustimmung vorgenommen, wie geschehen in Folge 4 des Podcasts (Az. 324 O 329/24).
Zuvor war dem NDR mit Beschluss vom 14.08.2024 verboten worden, in Bezug auf unseren Mandanten den Verdacht zu erwecken, er habe während seiner Zeit als Leistungsschwimmer in der DDR zu den gedopten Athlet:innen gehört, wie in Folge 3 des Podcast geschehen (Az. 324 O 317/24).
Das Landgericht stellt fest, dass es für diese Verdachtserweckungen jeweils an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle.
Damit konnten gegen alle vier Folgen des NDR-Podcasts "Rammstein - Row Zero" einstweilige Verfügungen wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung durchgesetzt werden.
Berlin, den 23. August 2024
Simon Bergmann
Rechtsanwalt
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail : sb@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.08.2024 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2119584
Anzahl Zeichen: 2025
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Internet
Diese Pressemitteilung wurde bisher 716 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Presseerklärung zu Till Lindemann"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schertz Bergmann Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Für unseren Mandanten Christian Ulmen teilen wir Folgendes mit: Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL ein. Wegen zahlreicher in diesem Kontext erschienener Folgeberichte und weiterhin eingehender Presseanfragen sehen wir uns für unseren Manda
Presserechtliche Information für Christian Ulmen ...
Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung zeigen wir an, dass wir ab sofort und allein die presserechtlichen Interessen von Christian Ulmen vertreten. Die Berichterstattung ist nach summarischer Überprüfung aus mehreren Gründen rechtswidrig. Wir sind daher auch beauftragt, gegen den SPIE
Presseerklärung für Kai Wegner ...
Der Tagesspiegel formuliert heute im Checkpoint die Behauptung, dass mein Mandant die Öffentlichkeit bewusst getäuscht habe. Diese Aussage ist haltlos. Es gibt hierfür keine Grundlage. Auch die vom Tagesspiegel hierfür in Bezug genommene Begründung trägt diese Aussage nicht. Insbesondere hat s
Weitere Mitteilungen von Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Negative Google Bewertungen löschen: Was Sie vor der Beauftragung einer Löschagentur wie Bewertungsreiniger.com unbedingt wissen sollten ...
Für Unternehmen jeder Größe ist eine optimale Online-Reputation entscheidend. Doch wie geht man mit negativen Google-Bewertungen um? Eine Erläuterung. Potenzielle Kunden informieren sich zunehmend im Internet über Dienstleistungen und Produkte, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Dabei sp
G+D bestätigt Vorreiterrolle bei der Cybersicherheit im Automobilsektor ...
14. August 2024 – Giesecke+Devrient (G+D) hat nach einem erfolgreichen Audit durch den TÜV NORD als eines der weltweit ersten Unternehmen das ENX-VCS-Zertifikat von der ENX Association erhalten. Damit unterstreicht das Unternehmen zum wiederholten Male seine Vorreiterrolle in der Cybersicherheit
Progress beschleunigt mit Chef Courier die Job-Orchestrierung ...
14. August 2024 – Progress (www.progress.com), ein bewährter Anbieter für KI-gestützte Infrastruktursoftware, hat Progress Chef Courier (www.chef.io/products/job-orchestration) veröffentlicht. Das innovative Tool rationalisiert, automatisiert und optimiert die Job-Orchestrierung über die gesa
Deutschland – Pionier, aber auch Vorreiter bei P5G? ...
13. August 2024 – Erst ruckelt es, dann bricht die Verbindung ganz ab: Die zahlreichen Funklöcher waren in Deutschland lange Zeit ein großes Ärgernis. Inzwischen sind 99 Prozent der Fläche mit LTE und immerhin 92 Prozent mit 5G abgedeckt (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/




