Betreten verboten / Auch Sorgen der Nachbarn berechtigen nicht zur Grenzüberschreitung

Betreten verboten / Auch Sorgen der Nachbarn berechtigen nicht zur Grenzüberschreitung

ID: 2121055

(ots) - Der Schutz des Eigentums wird im deutschen Recht großgeschrieben. Dazu gehört es auch, dass man das Grundstück des Nachbarn nur unter ganz bestimmten, sehr seltenen Umständen ungefragt betreten darf. Die Sorge, dass Bauarbeiten die Wurzeln der eigenen Pflanzen schädigen könnten, reicht dazu nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht aus.

(Amtsgericht Hannover, Aktenzeichen 435 C 8845/23)

Der Fall: Auf einem Grundstück wurde ein Neubau errichtet, die entsprechende Baugenehmigung von Seiten des Amtes lag vor. Die Nachbarin sorgte sich, dass durch die Arbeiten die Wurzeln mehrerer Bäume geschädigt werden könnten, die sich auf ihrem eigenen Grundstück befanden. Deswegen betrat sie das Anwesen und behinderte dort die im Gang befindlichen Aushubarbeiten. Diesen Übergriff begründete sie damit, sie habe befürchten müssen, die Richtlinien zum Schutz der Bäume würden nicht eingehalten.

Das Urteil: Das Betreten des Grundstücks sei eine klare Besitzstörung und damit unzulässig gewesen. So befand es das Amtsgericht. Auch die befürchteten Wurzelschädigungen seien keine taugliche Rechtsgrundlage für eine solche Selbsthilfe. Mögliche Ansprüche hätten gegebenenfalls mit Hilfe der Justiz durchgesetzt werden müssen.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Ausbildungsstart mit zweitägigem Willkommensprogramm beim Fertighaushersteller FingerHaus Keine Pflicht, aber sinnvoll - Feuerlöscher im Haushalt: Schutz, der Leben retten kann
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.09.2024 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2121055
Anzahl Zeichen: 1647

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 180 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Betreten verboten / Auch Sorgen der Nachbarn berechtigen nicht zur Grenzüberschreitung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z