Mayer: Migrantenquote durch die Hintertür
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Partizipations- und Integrationsge-setz erklärt der innen- und
rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:
Die vollständige Integration von Migranten ist für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland nicht nur
erforderlich, sondern wichtige Schlüsselaufgabe. Der vom Berliner
Senat geplante Gesetzentwurf für ein Partizipations- und
Inte-grationsgesetz zerstört jedoch das Gleichgewicht zwischen der
Aufnahmebereitschaft der deutschen Gesellschaft und der
Integrationsbereitschaft der Zuwanderer. Dies belegen die bereits
monatelang andauernden Diskussionen sowie die ständigen
Positionswechsel des Berliner Senats in den entscheidenden
Fragestellungen.
Insbesondere die beabsichtigten Regelungen, den Anteil von
Menschen mit Migra-tionshintergrund im Öffentlichen Dienst zu
erhöhen, verletzen die bisher vorhandene objektive Chancengleichheit
für alle Bewerber. Sie stellen die Einführung einer Migrantenquote
durch die Hintertür dar.
Die hohe Qualität des Öffentlichen Dienstes in Deutschland beruht
auch auf dessen klaren und objektiven verfassungsrechtlichen
Grundsätzen, die für jeden gleicher-maßen gelten. Einer dieser
wichtigen Grundsätze ist die objektive Chancengleichheit aller
Bewerber, aufgrund ihrer fachlichen Eignung und Befähigung
eingestellt und befördert zu werden. Einer zusätzlichen Einführung
von weiteren Eignungskriterien sind daher enge verfassungsrechtliche
Grenzen gesetzt.
Die Einführung der "interkulturellen Kompetenz" als zusätzliches
Einstellungs- und Bewertungskriterium bei Beförderungen tastet diese
Grenzen jedoch nicht nur an, sondern überschreitet sie. Selbst wenn
Nichtmigranten die Möglichkeit eingeräumt werden sollte,
"interkulturelle Kompetenz" durch Teilnahme an Fortbildungen zu
er-lernen, würde dies aus meiner Sicht gegen die bestehenden
verfassungsrechtlichen Grundsätze der Chancengleichheit bei gleicher
fachlicher Eignung und Befähigung ver-stoßen.
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Datum: 17.06.2010 - 15:44 Uhr
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