Gorleben-Mythos entzaubert

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Gorleben-Mythos entzaubert



(pressrelations) - Auswahl des Standorts Gorleben für die Erkundung eines atomaren Endlagers war fachlich und rechtlich einwandfrei

Zur Sachverständigenanhörung im Gorleben-Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Grindel MdB:

Erneut sind im Gorleben-Untersuchungsausschuss Behauptungen der Opposition eindrucksvoll widerlegt und der Gorleben-Mythos entzaubert worden. Die Auswahl des Standorts Gorleben für die Erkundung eines atomaren Endlagers war fachlich und rechtlich einwandfrei. Nach neuesten Erkenntnissen ist der Standort Gorleben bereits 1976 erstmals von Wissenschaftlern als am besten geeigneter Standort eingestuft worden. Die Standortauswahl erfolgte nach einem abgestuften Katalog von Sicherheitskriterien. Obwohl es in den Jahren 1976/77 noch um ein nationales Entsorgungszentrum mit 3.600 Arbeitsplätzen und nicht nur um ein Endlager ging, haben Sicherheitsfragen eine viel größere Rolle gespielt als Fragen der Wirtschaftsförderung. Es kann auch keine Rede davon sein, dass es sich beim Erkundungsbergwerk Gorleben um einen "Schwarzbau" handelt. Die Bauausführung in Gorleben ist vom Zweck der Erkundung und der notwendigen Bauausführung rechtlich gedeckt. Auch die Behauptung, durch die Standortauswahl nach Bergrecht sei die Beteiligung der Öffentlichkeit bewusst beschnitten worden, ist widerlegt. Es gab gar keine Rechtsgrundlage im Atomrecht, auf deren Grundlage die Erkundung des Salzstocks Gorleben hätte erfolgen können. Insoweit musste nach den Bestimmungen des Bergrechts vorgegangen werden. Gleichwohl haben die damals verantwortlichen Politiker mit einer Vielzahl von öffentlichen Informationsveranstaltungen und der sogenannten Gorleben-Kommission für eine breite Beteiligung interessierter Bürger und der örtlichen Kommunalpolitiker gesorgt. Nach der damals geltenden Rechtslage war es nicht erforderlich, mehrere Standorte in einem zeitaufwändigen Auswahlverfahren miteinander zu vergleichen. Es kam lediglich darauf an, ob ein Standort grundsätzlich für die Erkundung eignungshöffig ist. Diese Eignungshöffigkeit hat selbst die rot-grüne Bundesregierung noch im Jahr 2000 dem Standort Gorleben bescheinigt. Rot-Grün sollte endlich mit der Verunsicherung der Menschen aufhören, indem mit Blick auf die aktuelle energiepolitische Debatte bewusst wahrheitswidrig behauptet wird, das Endlager Gorleben sei unrechtmäßig ausgewählt worden. Diese Behauptung ist nach der heutigen Sachverständigenanhörung nicht mehr haltbar. Sie wird auch durch die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses weiterhin widerlegt werden.




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Datum: 17.06.2010 - 19:17 Uhr
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