Jobcenterreform schafft Planungssicherheit für Kommunen
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Jobcenterreform schafft Planungssicherheit für Kommunen
Zur 2./3. Lesung der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) und zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Mit dem heutigen Beschluss des Bundestages überführen wir das bewährte Prinzip der "Hilfe aus einer Hand" in eine verfassungsgemäße Form. CDU/CSU, FDP und SPD haben damit den Fortbestand der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Agenturen für Arbeit und Kommunen gesichert. Gleichzeitig wird das Optionsmodell zeitlich entfristet und von ursprünglich 69 auf 110 kreisfreie Städte und Landkreise ausgeweitet. Damit schaffen wir eine dauerhafte Rechtsgrundlage, dass sich Kommunen auch eigenständig um Langzeitarbeitslose kümmern können. Die Optionskommunen stehen mit den neu abzuschließenden Zielvereinbarungen vor einer besonderen Herausforderung. Ein wichtiges Signal war deshalb die Erklärung der betroffenen 69 Landräte und Oberbürgermeister, sich dazu auch zu bekennen. Das ist der richtige Ansatz. Jetzt müssen alle Beteiligten im Sinne einer optimalen Arbeitsvermittlung vor Ort an einem Strang ziehen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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- Kommentar von Stefan Schulte">
Datum: 17.06.2010 - 19:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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