Gesine Schwans Rede ist dem 17. Juni 1953 nicht gerecht geworden

Gesine Schwans Rede ist dem 17. Juni 1953 nicht gerecht geworden

ID: 213218

Gesine Schwans Rede ist dem 17. Juni 1953 nicht gerecht geworden



(pressrelations) -
Unzulässiger Vergleich - abwegige Fragestellung

Anlässlich der Gedenkrede von Prof. Gesine Schwan zum 17. Juni erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz MdB:

Die Gedenkrede von Prof. Gesine Schwan zum 17. Juni ist der Aufgabe, angemessen an die Ereignisse vor 57 Jahren in der DDR zu erinnern, nicht gerecht geworden. Frau Schwan vergleicht unzulässigerweise die DDR des Jahres 1953 mit der Bundesrepublik des Jahres 2010. Dies ist absurd. Selbstverständlich steht es Frau Schwan frei, auch grundlegende Kritik am Kapitalismus zu üben oder die Politik der Bundesregierung zu kritisieren. Eine Gedenkrede zum 17. Juni im Bundestag ist allerdings weder der richtige Zeitpunkt noch der richtige Ort dafür. Die brutale Unterdrückung der Proteste um den 17. Juni 1953 in der DDR ist in keiner Weise vergleichbar mit den Verhältnissen in der Bundesrepublik heute. Frau Schwan stellt dennoch die Frage: "Würden die Deutschen heute in Scharen auf die Straße gehen, wenn diese Freiheiten, sagen wir einmal: "vorübergehend ausgesetzt" würden, um mit starker Hand, unbehelligt von streitenden Parteien, Wahlkämpfen und verwirrenden Medien erst einmal die Krise zu überwinden und die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte wieder in Ordnung zu bringen?" Die Beschränkung von Freiheitsrechten ist in unserer Verfassung klar geregelt. Verbote demokratischer Parteien, die Aussetzung von Wahlen oder die Abschaffung der Pressefreiheit sind im Rahmen des Grundgesetzes unmöglich. Kein demokratischer Politiker in der Bundesrepublik erwägt, derartige Maßnahmen zu ergreifen. Wenn Frau Schwan dennoch solche abwegigen Fragestellungen aufwirft, wird damit insinuiert, es gebe Parallelitäten zwischen der Lage in der DDR 1953 und in der Bundesrepublik 2010. Demgegenüber ist daran zu erinnern, dass es 1953 in der DDR als unmittelbaren Auslöser der Proteste um staatlich verfügte Normerhöhungen ging, die dem Ziel dienten den Bankrott des nicht funktionsfähigen sozialistischen Wirtschaftssystems hinauszuzögern. Gewerkschaften und Presse waren gleichgeschaltet, der Bevölkerung in der DDR blieb nur der Protest auf der Straße, um ihre Forderungen öffentlich zu machen. Es ging den Protestierenden darum, sich die elementaren Freiheitsrechte zurückzuerobern, die Ihnen die Diktatur der SED genommen hatte. Dies in einer Gedenkrede zum 17. Juni 1953 in Beziehung zu den heutigen Bedingungen einer demokratischen Gesellschaft mit freier Presse und freien Gewerkschaften zu setzen ist erstens unzutreffend und zweitens der Bedeutung des Tages nicht angemessen.




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Datum: 18.06.2010 - 20:47 Uhr
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