Aktuelle Studie: Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht unzureichend / Bundesstiftung Gleichstellung stellt Handlungsempfehlungen vor
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(ots) - In den aktuellen Debatten über Migration und gelingende Integration geraten Frauen und ihre Lebenswirklichkeiten in Deutschland oftmals aus dem Blick. Auch das große Potential von Frauen mit Migrationsgeschichte als Antwort auf den Fachkräftemangel wird kaum diskutiert. Die Studie "Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht? Ein Gleichstellungs-Check des Aufenthaltsgesetzes" untersucht erstmals systematisch, wie geschlechtergerecht die Rahmenbedingungen sind, die das Aufenthaltsrecht schafft. Außerdem zeigt sie, wo sich Hindernisse verbergen, die einer Integration von Frauen in unsere Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt im Wege stehen.
Prof. Dr. iur. Dorothee Frings und Dr. iur. Catharina Conrad führten die Untersuchung im Auftrag der Bundesstiftung Gleichstellung durch und nahmen dafür einen Gleichstellungs-Check des bestehenden Aufenthaltsgesetzes vor. Die zentralen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden heute veröffentlicht.
Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: "Auch nach dem Ankommen in Deutschland stehen Frauen mit und ohne Fluchterfahrung vor großen Hürden. Sie tragen in vielen Fällen Verantwortung für eine Familie, den Hauptteil der Care-Arbeit und haben - auch deshalb - oftmals schlechtere berufliche Qualifizierungen. Und überproportional häufig erleben sie Gewalterfahrungen. Die Studie der Bundesstiftung Gleichstellung untersucht erstmals aus einem intersektionalen Blickwinkel, wie unser Aufenthaltsrecht dieser Mehrfachdiskriminierung gezielter begegnen sollte. Sie ist ein wichtiger Beitrag, der die aktuelle Debatte versachlicht und Handlungsbedarfe deutlich macht."
Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt
Bisherige Forschungsergebnisse legen nahe, dass die knapp vier Millionen Frauen aus Drittstaaten, die in Deutschland leben, überwiegend eine Erwerbsbeteiligung wünschen, sie jedoch nicht entsprechend umsetzen können. Sie verbringen doppelt so viel Zeit mit unbezahlter Sorge- und Familienarbeit wie geflüchtete Männer. Durch fehlende aufenthaltsrechtliche Vorkehrungen bezogen auf Vereinbarkeit werden sie beim Spracherwerb gegenüber Männern benachteiligt. Wenn Frauen aus Drittstaaten erwerbstätig sind, gehen sie nur selten einer Tätigkeit nach, die ihrer Qualifikation entspricht. Aktuell arbeiten nur 21,7 % der Frauen, die ihrem Partner nach Deutschland nachgezogen sind, in ihrem erlernten Beruf. Bei den nachgezogenen Männern sind es 46,9 %.
Besserer Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt notwendig
Jedes Jahr werden mehr Frauen Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Für Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit kommt erschwerend hinzu, dass sie häufig kein stabiles soziales Umfeld in Deutschland haben. Das Konzept des eheabhängigen Aufenthaltsrechts, wie es aktuell im Aufenthaltsgesetz verankert ist (§ 31 Abs. 1 AufenthG), fördert zudem die Abhängigkeit vom meist männlichen Partner. Denn nachgezogene Ehepartnerinnen - mit 70 % handelt es sich überwiegend um Frauen - haben zunächst für drei Jahre nur ein vom Status des Ehemannes abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Um den Betroffenen einen besseren Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu ermöglichen, bedarf es eines früheren eigenständigen Aufenthaltsrechts der Ehepartnerinnen, falls die ehelichen Lebensgemeinschaft aufgehoben wird.
Gleichstellungs-Check ist wirksames Instrument
In der Untersuchung wurden neben Geschlecht weitere Faktoren betrachtet, die die Wirkungen des Aufenthaltsrechts auf die unterschiedlichen Lebensumstände von Frauen und Männern beeinflussen. Dies macht die Studie zu einem gelungenen Beispiel für die intersektionale Anwendung des Gleichstellungs-Checks. Die Studie zeigt somit auf, dass durch konsequente gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzungen, sogenannte Gleichstellungs-Checks, Hindernisse erkannt und ausgeräumt werden können, damit Gesetze Gleichstellung fördern und effektiver wirken. Ab 2025 wird sich die Bundesstiftung verstärkt der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung widmen und die Bundesministerien durch Schulung und Beratung bei der Umsetzung des Gleichstellungs-Checks unterstützen.
Alle Ergebnisse der Studie sowie ihre Handlungsempfehlungen finden Sie unter https://www.bundesstiftung-gleichstellung.de/publikationen/.
Über die Bundesstiftung Gleichstellung
Seit Mai 2021 gibt es die Bundesstiftung Gleichstellung als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung stärkt und fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. Sie bündelt Kompetenzen in der Gleichstellungsarbeit und trägt gemeinsam mit Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik dazu bei, die Gleichberechtigung der Geschlechter effektiver durchzusetzen und bestehende Nachteile aus dem Weg zu räumen. Ihre Aufgabe ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für Geschlechtergerechtigkeit zu unterstützen. Sie ist darüber hinaus ein "Offenes Haus für Gleichstellung" sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können.
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Datum: 04.12.2024 - 11:41 Uhr
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