Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) ist eine "Form der Vorratsdatenspeicherung": Vermehrter Widerstand aus Politik und Wirtschaft / Verfassungsbeschwerde auf dem Weg
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Bundesregierung eingeführte elektronische Entgeltnachweis, kurz Elena
genannt, der jährlich über 60 Millionen Papierbescheinigungen von
Arbeitgebern überflüssig machen sollte, spaltet die Vertreter aller
Parteien. Wie der rechtspolitische Sprecher der Linken, Wolfgang
Neskovic, gegenüber dem Wirtschaftsmagazin 'impulse' (Ausgabe 7/2010,
EVT 24. Juni) erklärte, sei Elena "noch nicht einmal auf der Ebene
des Bürokratieabbaus schlüssig". Vor allem aber sei "entscheidend,
dass damit eine Form der der Vorratsdatenspeicherung betrieben wird".
Und diese hat das Bundesverfassungsgericht gerade erst Anfang März im
Bereich der Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig erklärt.
Der FDP-Bundestagsabgeordneten Hartfried Wolff, Vorsitzender des
Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik, erwartet eine "deutliche
Einschränkung oder Abschaffung dieses bürokratischen Instruments".
Für den Steuerberaterverband "verfehlt das Gesetz seinen Zweck". Die
Grund¬idee des Elena-Verfahrens sei zwar "zweifellos gut, die
Umsetzung aber nicht", urteilt der Arbeitgeberverband BDA. Sinn
ergebe das ganze Projekt nur, wenn "die jeweils höchst
unter¬schiedlichen Datenanforderungen für die Bewilligung von
Sozialleistungen so weit wie möglich harmonisiert werden". Weil das
aber nicht so gehandhabt werde, sei "der vom Arbeitgebern zu meldende
Datensatz nicht so schlank, wie er sein könnte und müsste".
Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik, der in Karlsruhe die
Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung durchsetzte, geht
jetzt auch gegen Elena im Namen von 22.000 Klägern mit einer
Verfassungsbeschwerde vor. "Mit Elena wird eine einheitliche Datei
der abhängig Beschäftigten geschaffen, das ist doch eindeutig", sagte
Starostik gegenüber 'impulse'.
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Datum: 22.06.2010 - 11:30 Uhr
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