Online-Sportwetten – Tipico muss Verlust erstatten

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CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG Lüneburg



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(firmenpresse) - München, 05.02.2025. Rund 55.200 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Sportwetten verspielt. Der beklagte Wettanbieter Tipico muss ihm den Verlust nach einem Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 29. Januar 2025 vollständig ersetzen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Tipico im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügt hat. CLLB Rechtsanwälte hat damit zum wiederholten Mal den Rückzahlungsanspruch eines Spielers durchgesetzt.

Der Rückzahlungsanspruch der Spieler resultiert daraus, dass Online-Glücksspiele inkl. Sportwetten im Internet in Deutschland grundsätzlich verboten waren. Erst zum 1. Juli 2021 wurde dieses Verbot gelockert. Für Online-Sportwetten konnte schon etwas früher eine Lizenz beantragt werden. Trotz des Verbots haben viele Anbieter ihr Angebot über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Folge ist, dass die Verträge mit den Spielern nichtig sind und diese ihre Verluste zurückfordern können.

„Bemerkenswert an dem Urteil des Landgerichts Lüneburg ist, dass es unserem Mandanten den Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste auch für Wetten zugesprochen hat, die er vom Ausland aus, genauer aus Dänemark, getätigt hat“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2014 und 2019 über eine deutschsprachige Webseite des Anbieters Tipico an Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 55.200 Euro verloren. Im Oktober 2017 spielte er eine Woche von Dänemark aus und verzockte etwa 400 Euro.

„Das Online-Sportwetten in diesem Zeitraum in Deutschland verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Wir haben daher von Tipico die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, so Rechtsanwalt Liebl.

Die Klage hatte am LG Lüneburg Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag a.F. verstoßen, denn sie habe im fraglichen Zeitraum nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügt. Daher seien die mit dem Kläger geschlossenen Verträge nichtig. Somit habe die Beklagte die Wetteinsätze ohne Rechtsgrund erlangt und müsse dem Kläger seine Verluste gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB vollständig zurückzahlen, entschied das Gericht.



Dies gelte auch für den Betrag, den der Kläger während eines Aufenthalts in Dänemark verspielt hat. Einzelne Spielteilnahmen während eines Urlaubsaufenthalts im Ausland änderten am Rückzahlungsanspruch des Klägers nichts, machte das LG Lüneburg deutlich. Denn der Kläger habe seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt und damit seinen maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt.

Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoße auch nicht gegen europäisches Recht, führte das LG Lüneburg weiter aus. Denn die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch nationale Regelungen sei legitim, wenn damit Ziele des Gemeinwohls verfolgt werden. Das habe auch der EuGH schon mehrfach bestätigt. Da das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen u.a. der Bekämpfung von Spielsucht sowie dem Spieler- und Jugendschutz und damit dem Gemeinwohle diene, verstoße es auch nicht gegen Unionsrecht. Den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des EuGH in einem anhängigen Verfahren wies das LG Lüneburg daher zurück.

„Ohne Lizenz waren und sind Online-Glücksspiele inkl. Online-Sportwetten in Deutschland verboten. Das Urteil des LG Lüneburg zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Liebl.

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Datum: 05.02.2025 - 17:55 Uhr
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