Europäisches Gericht verhandelt über Glyphosat und andere Pestizide / Zahlreiche Genehmigungen auf dem Prüfstand
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(ots) - Am 13.02.2025 verhandelt das EU-Gericht in Luxemburg die Klage der Aurelia Stiftung und weiterer Nichtregierungsorganisationen gegen die Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe. Im Zentrum der Klagen steht die umstrittene Praxis der EU-Kommission, die Genehmigungen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums wiederholt zu verlängern, obgleich die erforderliche Risikoprüfung für die Wiederzulassung noch nicht abgeschlossen werden konnte. An der mündlichen Verhandlung sind die Pestizidhersteller Bayer und BASF mit ihren Interessenverbänden auf Seiten der EU-Kommission beteiligt. Auch der EU-Rat und das EU-Parlament sind als Streithelfer vertreten.
Die Aurelia Stiftung (Berlin) klagt gegen die 2022 erfolgte Verlängerung der Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat (BAYER). Das in Verkehr halten von Pestiziden mit ungeklärten Risiken für Bienen und Biodiversität widerspricht dem Vorsorgeprinzip und der EU-Pestizidverordnung. Diese erlaubt Ausnahmen nur in besonders begründeten Fällen.
"Mehr als hundert Pestizidwirkstoffe werden von der EU-Kommission durch Ausnahmegenehmigungen am Markt und damit auf dem Acker gehalten. Das gesetzlich vorgesehene hohe Schutzniveau für die Umwelt wird durch diese Praxis untergraben. Das Europäische Gericht muss nun sicherstellen, dass nicht die wirtschaftlichen Interessen der Pestizidhersteller, sondern der Umwelt- und Gesundheitsschutz Vorrang haben." So Thomas Radetzki, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung.
Außer der Klage der Aurelia Stiftung in Sachen Glyphosat verhandelt das EU-Gericht am 13. Februar die von den Umweltorganisationen Pollinis France und PAN Europe erhobenen Klagen. Diese betreffen die Pestizid-Wirkstoffe Boscalid und Dimoxystrobin von BASF. Nach dem Auslaufen der Wirkstoffgenehmigungen hat die EU-Kommission diese mehrfach verlängert, und zwar für einen Zeitraum von jeweils ca. 8 Jahren. So bleiben Pestizide im Verkehr, die nicht vollständig auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft geprüft sind.
Hier finden Sie (https://www.aurelia-stiftung.de/wp-content/uploads/2025/02/PM-EU-Gericht-verhandelt-zu-Glyphosat-Genehmigung.pdf) die vollständige Pressemitteilung mit Hintergrundinformationen zu sachlichen und juristischen Fragen von Rechtsanwalt Dr. Achim Willand, Kanzlei [GGSC]
Pressekontakt:
Thomas Radetzki, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung:
thomas.radetzki@aurelia-stiftung.de
(+49) 171 33 66 569
Anwalt Dr. Achim Willand, Partner bei der Kanzlei [GGSC]:
willand@ggsc.de
(+49) 30 726 102 60
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Datum: 12.02.2025 - 09:11 Uhr
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