ARAG Recht schnell...

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ID: 2151798

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Reisepreisminderung wegen fehlendem Gepäck +++

Wird bei einer Pauschalreise das Gepäck beim Hinflug zu spät ausgeliefert und steht es deswegen bei der Reise - in diesem Fall eine Arktiskreuzfahrt - nicht zur Verfügung, so liegt ein Reisemangel vor. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts München II, wonach dies zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az.: 14 O 2061/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG München II.





+++ Unfall ohne TÜV - Mietwagen gibt es trotzdem +++

Ein Autofahrer erlitt einen Unfall und mietete ein Ersatzfahrzeug. Der TÜV des Fahrzeugs war bereits abgelaufen. Die Mietwagenkosten, entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof, muss ihm der Haftpflichtversicherer trotz abgelaufener Plakette ersetzen: Ohne ausdrückliches Verbot der Behörden durfte er weiter mit dem Auto fahren (Az.: VI ZR 117/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.





+++ Geld statt Gutschein +++

Auch wenn ein Passagier einen Flug mit einem Gutschein gebucht hat, den er für einen stornierten Flug erhalten hat, kann er nicht per Allgemeiner Geschäftsbedingung verpflichtet werden, bei erneuter Annullierung wieder einen Gutschein zu akzeptieren. Nach Auskunft der ARAG Experten sah der Bundesgerichtshof in der Klausel einen Verstoß gegen die Fluggastrechteverordnung (Az.: IX ZR 236/23).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.







Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:

https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
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drucken  als PDF  Volksbegehren zum Landtag: Trotz Scheitern ein Erfolg / Kommentar von Ulrike Bäuerlein Bundestagswahl: Mehr Steuern für die einen, weniger für die anderen
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Datum: 12.02.2025 - 10:15 Uhr
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