Klage für Erhalt der Gäubahn: Deutsche Umwelthilfe geht in die nächste Instanz

Klage für Erhalt der Gäubahn: Deutsche Umwelthilfe geht in die nächste Instanz

ID: 2152335

(ots) -
- Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart: DUH wird Berufung gegen die Kappung der Gäubahn einlegen und vor Verwaltungsgerichtshof Mannheim ziehen
- Rechtsauffassung der DUH: Langjährige bzw. faktisch dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn verstößt gegen die ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse von Stuttgart 21
- DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Bahn steuert auf eine nicht nur langjährige, sondern dauerhafteUnterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen zu"

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt ihren Einsatz für den Erhalt der Gäubahn fort. Nach der heute abgewiesenen Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt durch das Verwaltungsgericht Stuttgart wird die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation einen Antrag auf Zulassung der Berufng beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim stellen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Das heutige Verfahren hat gezeigt, dass die Bahn auf eine nicht nur langjährige, sondern dauerhafte Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart Vaihingen zusteuert. Weder das Eisenbahn-Bundesamt noch die Deutsche Bahn konnten belegen, dass eine rechtliche Sicherheit für den als Ersatz vorgesehenen Pfaffensteigtunnel existiert. Vor Gericht mussten die Vertreter der Deutschen Bahn eingestehen, dass der im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Grund für die genehmigte Unterbrechung der Gäubahn durch eine ursprünglich geplante bauliche Interimsmaßnahme an der Panoramabahn nicht mehr besteht. Dennoch hält die Bahn an einer unwiderruflichen baulichen Kappung dieser europäischen Bahn-Magistrale fest."

Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Stuttgart 21 wurde als Gesamtkonzept genehmigt - mit einer klaren Abfolge der Bauabschnitte und einer nur wenige Monate dauernden Unterbrechung der Gäubahn. Ich bin nach wie vor der Rechtsauffassung, dass die geplante Abkopplung rechtswidrig ist."

Die DUH hatte gegen die Kappung der Gäubahn geklagt, weil sie Millionen Menschen vom Bahnnetz abtrennt und die Mobilitätswende behindert. Durch die entstehenden Umstände würden viele Bahnreisende absehbar auf Pkw umsteigen und CO2-Emissionen steigen.



Hintergrund:

Die Gäubahn ist die zentrale Bahntrasse für die Anbindung von Norditalien, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs an das europäische Bahnnetz. Sie soll ab dem 22. April 2026 - acht Monate vor der angekündigten Eröffnung des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 - offiziell bis 2032, realistisch eher für 10 bis 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden und in Vaihingen enden. Die DUH hatte am 20. Juni 2023 Klage eingereicht.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de


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Datum: 13.02.2025 - 16:42 Uhr
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