Neue Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was Unternehmen jetzt wissen müsse

Neue Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

ID: 2155368

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 neue Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt. Ziel dieser „Omnibus-Initiative“: weniger Bürokratie, mehr Praxisnähe. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?



(firmenpresse) - Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:


Das soll sich ändern:

- Weniger Unternehmen betroffen: Künftig sollen nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden berichten müssen – sofern sie entweder einen Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. € haben.
- Lockerung der Berichtspflicht entlang der Wertschöpfungskette: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden müssen nur noch eingeschränkt Informationen an berichtspflichtige Unternehmen liefern.
- Vereinfachung der ESRS-Standards: Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen entschlackt und praxisnäher gestaltet werden.
- Keine sektorspezifischen Standards: Einheitliche Vorgaben statt branchenspezifischer Berichtspflichten.
- Spätere Umsetzung: Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung soll erst ab 2028 für das Geschäftsjahr 2027 gelten – börsennotierte Unternehmen bleiben jedoch von dieser Verschiebung ausgenommen.



Taxonomie-Anpassungen – Wer muss noch berichten?

- Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und unter 450 Mio. € Umsatz sind künftig nicht mehr verpflichtet, können aber freiwillig berichten.
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und unter 450 Mio. € Umsatz erhalten eine freiwillige Berichtsmöglichkeit.
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. € Umsatz bleiben weiterhin berichtspflichtig.



Warum das Thema Nachhaltigkeit für Unternehmen wichtig bleibt

Auch wenn die Berichtspflichten gelockert werden, bleibt Nachhaltigkeit ein zentrales Thema. Sie ist entscheidend für die Kreditvergabe, Investor Relations und die langfristige Unternehmensstrategie. Zudem liefert die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wertvolle Erkenntnisse für nachhaltige Geschäftsentscheidungen.



Was kommt als Nächstes?



Noch ist nichts in Stein gemeißelt! Die Vorschläge müssen erst das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Nach der offiziellen Verabschiedung treten sie in Kraft und werden von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt.



Wir behalten die Entwicklungen für Sie im Blick! Sie haben Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? Unsere MTG-Experten stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Bereitgestellt von Benutzer: MTG-Wirtschaftskanzlei
Datum: 27.02.2025 - 14:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2155368
Anzahl Zeichen: 2798

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alina Olenberg
Stadt:

Regensburg


Telefon: 09412086450

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.02.2025

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