Steuern in Rumänien
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In Rumänien kann man als Mikrounternehmer tätig werden, und damit ist die 1% Kst verbunden
Im Jahr 2025 hat Rumänien bedeutende Steueränderungen für Unternehmen eingeführt. Die wichtigste Neuerung betrifft die Dividendesteuer, die von 8 % auf 10 % erhöht wurde. Diese Änderung folgt einem langfristigen Trend, da die Dividendesteuer vor 2020 nur 5 % betrug und nun innerhalb weniger Jahre erneut gestiegen ist. Obwohl 10 % im internationalen Vergleich immer noch relativ niedrig sind, stellt dies für viele Unternehmen eine zusätzliche Belastung dar.
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Mikrounternehmen. Bisher konnten Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 EUR in der vorteilhaften Mikrosteuerkategorie bleiben. Ab 2025 wurde diese Grenze jedoch auf 250.000 EUR gesenkt. Unternehmen, die innerhalb dieser Grenze bleiben, profitieren weiterhin von einem günstigen Körperschaftsteuersatz von 1 % oder 3 %, abhängig von ihrem Umsatz:
1 % Körperschaftsteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 65.000 EUR
3 % Körperschaftsteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 65.000 EUR und 250.000 EUR
Überschreitet ein Unternehmen jedoch die 250.000 EUR Umsatzgrenze, fällt es aus der Mikrounternehmer-Kategorie heraus und unterliegt ab diesem Zeitpunkt der regulären Körperschaftsteuer von 16 % auf den Gewinn. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die zuvor nur 1 % oder 3 % auf ihren Gesamtumsatz gezahlt haben, nun stattdessen eine 16-prozentige Steuer auf ihren Gewinn entrichten müssen.
Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf kleine Unternehmen und Start-ups in Rumänien. Unternehmer müssen ihre Geschäftsentwicklung sorgfältig planen, um Steuererhöhungen zu vermeiden und die wirtschaftlichen Vorteile der Mikrosteuerregelung so lange wie möglich zu nutzen.
Weitere Info unten: https://firmengrundung-rumanien.eu/Steuer2025.html
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Datum: 05.03.2025 - 12:14 Uhr
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Voraussetzungen: Umsatz 2025: maximal 250.000 €, ab 2026: 100.000 € Mindestens ein angemeldeter Mitarbeiter (voll- oder teilzeit) Besonderheiten: Einige Tätigkeiten zahlen automatisch 3 % Steuer, z.?B. IT, Softwareentwicklung, Gastgewerbe, Bars, juristische oder medizinische Dienstlei
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