Wichtige Urteilsverkündung im Fall UniImmo Wohnen ZBI - Jetzt wird der Weg freigemacht für viele weitere Klagen
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(ots) - Das am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelte Verfahren betrifft eine Anlegerin aus Baden-Württemberg, welche in eine risikoarme und möglichst sichere Geldanlage investieren wollte. Als solche wurde ihr von ihrer beratenden Bank der UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, in welchen sie aufgrund dessen 5.000 EUR anlegte. Im Zuge der dramatischen Sonderbewertung des UniImmo Wohnen ZBI im Juni 2024 musste sie dann einen beträchtlichen finanziellen Verlust erleiden.
Die Klage richtet sich gegen die Volksbank Böblingen als beratende Institution im Vertrieb des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds.
Die Verkündung einer Entscheidung in dieser Angelegenheit ist für den 24.04.2025 terminiert.
"Wir blicken zuversichtlich und bestärkt durch die bisherigen Verhandlungen auf den Termin zur Urteilsverkündung. Das anhängige Verfahren ist zudem kein Einzelfall. Jetzt wird der Weg freigemacht für weitere Klagen. Zahlreiche Anleger, die auf der Suche nach einer risikoarmen Geldanlage waren, wurden durch massive Falschberatungen und eine falsche Risikoeinstufung zu einem Kauf von Anteilen am UniImmo Wohnen ZBI verleitet und hatten durch die Sonderbewertung ein böses Erwachen. Die beratenden Banken haben es unterlassen, auf die angespannte Lage am Immobilienmarkt hinzuweisen, welche sich in der Sonderbewertung realisiert hat. Außerdem gaben Sie die Risikoeinstufung der Fondgesellschaft ZBI Fondmanagement GmbH ohne die erforderliche kritische Prüfung an die Anleger weiter." sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte (https://www.ra-goldenstein.de/) die Klage führt.
Erst kürzlich bestätigte das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24), dass die Risikoeinstufung viel zu niedrig angesetzt wurde.
Der Ausgang des vor dem Landgericht Stuttgart geführten Verfahrens wird nicht nur für die betroffene Kundin von großer Bedeutung sein, sondern wird auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche der offenen Immobilienfonds in Deutschland haben. Anleger, die durch fehlerhafte Beratung Schäden erlitten haben, könnten gestärkt aus diesem Fall hervorgehen und ihre eigenen Ansprüche geltend machen.
Über Goldenstein Rechtsanwälte
Goldenstein Rechtsanwälte (https://www.ra-goldenstein.de/) unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf https://www.ra-goldenstein.de/ können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
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Datum: 18.03.2025 - 09:32 Uhr
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