Weichenstellung für Rückforderungsansprüche bei Online - Glücksspielen (Schlussanträge im EuGH - Verfahren C - 440/23)
ID: 2195594

(ots) - Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute im Verfahren C-440/23 seine Schlussanträge vorgelegt. Im Kern geht es um die Frage, ob das bis Juli 2021 geltende deutsche Totalverbot für Online - Glücksspiele, insbesondere nach dem Glücksspielstaatsvertrag, mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar war. Von dieser Entscheidung hängt maßgeblich ab, ob Spieler ihre Verluste von Anbietern zurückfordern können, die über eine maltesische, jedoch keine deutsche Lizenz verfügten.
Die Einschätzung des Generalanwalts hat in solchen Verfahren zwar keine bindende Wirkung, sie gilt jedoch als richtungsweisend: in vielen Fällen folgt der EuGH der Empfehlung.
Signalwirkung für Verbraucher
Nach Ansicht des Generalanwalts verstieß das frühere Totalverbot gegen europäisches Recht. Damit stärkt er die Position geschädigter Spieler erheblich:
- Rückforderungsansprüche gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz erhalten zusätzliche rechtliche Grundlage
- Nationale Gerichte können sich bis zur endgültigen EuGH - Entscheidung an dieser Linie orientieren
- Laufende Klageverfahren gewinnen an Erfolgsaussicht
Die Einschätzung des Generalanwalts ist ein wichtiges Signal für geschädigte Verbraucher. Sie macht deutlich, dass das langjährige Totalverbot in Deutschland gegen Europarecht verstieß.
Nächste Schritte
Nach Vorlage der Schlussanträge beginnt die Beratungsphase des EuGH, die mehrere Monate dauern kann. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen. Sollte der Gerichtshof der Empfehlung des Generalanwalts folgen, würden die Beklagten ihr zentrales Verteidigungsargument, nämlich die maltesische Lizenz verlieren. Damit würden die Chancen für Verbraucher, ihre beim unlizenzierten Online - Glücksspiel erlittenen Verluste zurückerhalten, erheblich steigen.
Goldenstein Rechtsanwälte (https://www.ra-goldenstein.de/) wird ihre Mandanten weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informieren und die individuellen Erfolgsaussichten in laufenden Verfahren einschätzen.
Pressekontakt:
Martin Mickiewicz | martin.mickiewicz@golden-tech.de
Original-Content von: Goldenstein Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.09.2025 - 16:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2195594
Anzahl Zeichen: 2382
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Luxemburg/Berlin
Kategorie:
Internet
Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weichenstellung für Rückforderungsansprüche bei Online - Glücksspielen (Schlussanträge im EuGH - Verfahren C - 440/23)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Goldenstein Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Hammer-Urteil aus Stuttgart! Eine Anlegerin aus Baden-Württemberg bekommt ihre komplette Investition in den Fonds UniImmo Wohnen ZBI zurück - weil ihre Bank sie falsch beraten hat! Das hat das Landgericht Stuttgart am 15. Mai 2025 entschieden. Die Klägerin hatte 5.000 Euro in den als "risi
Wichtige Urteilsverkündung im Fall UniImmo Wohnen ZBI - Jetzt wird der Weg freigemacht für viele weitere Klagen ...
Das am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelte Verfahren betrifft eine Anlegerin aus Baden-Württemberg, welche in eine risikoarme und möglichst sichere Geldanlage investieren wollte. Als solche wurde ihr von ihrer beratenden Bank der UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, in welchen sie aufgru
Wichtige Urteilsverkündung im Fall UniImmo Wohnen ZBI - Jetzt wird der Weg freigemacht für viele weitere Klagen ...
Das am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelte Verfahren betrifft eine Anlegerin aus Baden-Württemberg, welche in eine risikoarme und möglichst sichere Geldanlage investieren wollte. Als solche wurde ihr von ihrer beratenden Bank der UniImmo Wohnen ZBI empfohlen, in welchen sie aufgru
Weitere Mitteilungen von Goldenstein Rechtsanwälte
Kleinstaaterei bei der KI-Regulierung bremst Automotive-Innovationen aus ...
4. September 2025 – Künstliche Intelligenz entwickelt sich mit beeindruckender Geschwindigkeit – inzwischen beantwortet sie zuverlässig Fragen an Hotlines, kann weit über 100 Tumorarten unterscheiden und steuert selbstständig ganze Produktionsstraßen. Dafür verantwortlich sind IT-Systeme m
Manipulierte Google-Suchergebnisse: Nutzer quer über den Globus betroffen ...
Wer bei Google sucht, will seriöse Ergebnisse. Doch eine neue Hackergruppe macht sich die Suchmaschine zunutze, um manipulierte Websites nach oben zu bringen. Forscher des europäischen IT-Sicherheitsherstellers ESET haben die Kampagne aufgedeckt und die Angreifer "GhostRedirector" getauf
Digitaler Stillstand: Marco Schröder von der 3 Plus Solutions GmbH & Co. KG zeigt, warum der Mittelstand jetzt handeln muss ...
Der Mittelstand steht vor der Wahl: stehen bleiben oder die Chancen der Digitalisierung aktiv nutzen. Mit einem integrierten Ansatz aus IT, Marketing und Neurowissenschaft zeigt Marco Schröder, wie Unternehmen ihre Prozesse modernisieren, Innovation fördern und sich nachhaltig für die digitale Zu
David Casselmann von der Sauberca Service GmbH: Gebäudereinigung und Hausmeisterdienste aus einer Hand – warum integrierte Services die bessere Wahl sind ...
Ob Geschäftsführer, Facility-Manager, Immobilienverwalter oder Objektleiter – sie alle wünschen sich vor allem eines: verlässliche Partner für alle Aufgaben rund um Reinigung und Hausmeisterdienste. Doch in der Praxis sind oft zahlreiche Dienstleister beteiligt, Kommunikationsprobleme vorprog




