Altkanzler Kohl verlässt Generali-Aufsichtsrat
ID: 215964
Altkanzler Kohl verlässt Generali-Aufsichtsrat
Ehemaliger Kanzler gibt letztes Wirtschaftsmandat auf / Andreas Pohl rückt in das Kontrollgremium des Versicherers auf / Finanzvertrieb DVAG stärkt Position beim viertgrößten deutschen Assekuranzkonzern
Der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl zieht sich Ende Juni aus dem Aufsichtsrat der Generali Deutschland Holding, des viertgrößten deutschen Versicherungs-konzerns zurück. Dies erfuhr manager magazin aus Unternehmenskreisen (Erscheinungstermin: 25. Juni). Kohl, der nach dem Ende seiner Amtszeit unter anderem den Schweizer Finanzkonzern Credit Suisse und den Filmhändler Leo Kirch beraten hatte, gibt damit sein letztes Wirtschaftsmandat auf.
Der Altkanzler war 2002 auf Betreiben seines langjährigen Freundes und Gründers der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), Reinfried Pohl, in das Kontroll-gremium eingezogen. Dort vertrat er die Interessen von Deutschlands größtem Finanzvertrieb, der für bedeutende Teile des Neugeschäfts der Generali in Deutschland sorgt. Die Generali wiederum hält knapp 40 Prozent an der DVAG.
Kohls Aufsichtsratssitz übernimmt Andreas Pohl, der Sohn des DVAG-Gründers.
Damit können dem Finanzvertrieb erstmals zwei Mandate im Generali-Aufsichtsrat direkt zugerechnet werden.
Autor: Dietmar Palan
Telefon: 040/308005-47
Hamburg, 23. Juni 2010
manager magazin
Kommunikation
Stefanie Jockers
Telefon: 040/3007-2320
E-Mail: stefanie_jockers@manager-magazin.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 23.06.2010 - 21:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 215964
Anzahl Zeichen: 1748
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 240 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Altkanzler Kohl verlässt Generali-Aufsichtsrat"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Generali (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).