Berliner Erzbischof Koch am Dienstag Zeuge in Kölner Schmerzensgeldprozess um Missbrauch - Betroffene werfen Bischöfen Strategie zur "Abschreckung" von Opfern vor
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(ots) - Im Kölner Prozess um die Schadensersatzklage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln wird am Dienstag auch der Erzbischof von Berlin, Heiner Koch, als Zeuge gehört. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Montag-Ausgabe) berichtet, soll der 70 Jahre alte Geistliche, der aus dem Erzbistum Köln stammt, vor der 5. Zivilkammer des Landgerichts zu dem Fall der heute 58 Jahre alten Klägerin aussagen, die von einem Priester des Erzbistums Ende der 1970er Jahre als Pflegekind in Obhut genommen und dann über Jahre hinweg aufs Schwerste missbraucht worden war. Die Frau verlangt vom Erzbistum Köln als Dienstgeber des Priesters eine Summe von insgesamt 850.000 Euro. Die Kirche bestreitet eine Amtshaftung. Der Priester, der 2022 als Serientäter zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt und später aus dem Klerikerstand entlassen wurde, habe die Verbrechen an seiner Pflegetochter nicht in Ausübung seines Dienstes, sondern in seiner Freizeit begangen. Von Koch möchte das Gericht unter anderem wissen, ob er Aussagen der Klägerin bestätigen kann, dass sie schon im Priesterseminar mit Wissen von Bistumsverantwortlichen im Zimmer des späteren Täters übernachtete.
Der Sprecher der Betroffenen-Initiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch, warf den katholischen Bischöfen unterdessen vor, weitere Missbrauchsopfer gezielt von Klagen abhalten zu wollen. Im Jahr 2023 hatte das Landgericht Köln einem ehemaligen Messdiener Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen - eine bis dahin unerhört hohe Summe. Unterdessen, so Katsch, gehöre es zur Strategie der Bistümer, bei lang zurückliegenden Taten die Einrede der Verjährung geltend zu machen, worauf das Erzbistum Köln damals wie auch in laufenden Verfahren verzichtet hat. Die Verneinung der Amtshaftung, wie das Erzbistum sie vorträgt, gehöre ebenfalls zur Prozessstrategie der Kirchenanwälte. Zudem würden die Taten selbst angezweifelt oder "mit Nichtwissen bestritten", so dass die Beweisführung voll zulasten der Kläger geht. Und schließlich, so Katsch, forderten die Anwälte den Nachweis, dass körperliche und seelische Schäden der Betroffenen wirklich Folge des erlittenen Missbrauchs sind. "Das alles wirkt maximal abschreckend", sagte Katsch dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch deshalb sei das Kölner Verfahren eher die Ausnahme. "Die Klageflut, die manche nach dem Menne-Urteil mit den 300.000 Euro Schadensersatz erwartet haben, ist jedenfalls ausgeblieben."
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ksta.de/990490
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Datum: 24.03.2025 - 15:31 Uhr
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