Die Grenzen des Strafprozesses / Im Verfahren gegen die RAF-Terroristin Daniela Klette geht es nicht

Die Grenzen des Strafprozesses / Im Verfahren gegen die RAF-Terroristin Daniela Klette geht es nicht um geschichtliche Aufarbeitung.

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(ots) - Die Geschichte der Roten Armee Fraktion (RAF) ist und bleibt ein deutsches Trauma. Zahlreiche Fragen nach dem, was in den 70er Jahren geschah, sind bis heute ungeklärt. Es geht in dem am Dienstag begonnenen und unabsehbar lange dauernden Verfahren aber nicht in erster Linie um eine sozialrevolutionäre Variante des deutschen Linksterrorismus. Es geht um banale Straftaten, um Raubüberfälle und versuchten Mord. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle stellt zwar die Räumlichkeiten, entscheidet aber nicht wie in einem Terrorprozess. Eine ganz normale Strafkammer des Landgerichts prüft, ob Tat und Schuld der Angeklagten nachgewiesen werden können. Das kann ausreichen, um Daniela Klette für viele Jahre hinter Gitter zu bringen, aber kaum, um die Nachkriegsgeschichte neu zu schreiben. Der Strafprozess kommt hier an seine Grenzen.

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Datum: 25.03.2025 - 16:25 Uhr
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