Sommerzeit: Wer zahlt für die verlorene Stunde?
ARAG Expertenüber die Zeitumstellung und wie sie sich auf die Nachtschicht auswirkt
ARAG Expertenüber die Zeitumstellung und wie sie sich auf die Nachtschicht auswirkt (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - Am Sonntag, den 30. März 2025, ist es wieder so weit: Die Uhren werden auf Sommerzeit umgestellt. Das bedeutet in der Praxis, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhr von 2 auf 3 Uhr um eine Stunde vorgedreht wird. Anders gesagt: Die Nacht wird verkürzt und uns wird eine Stunde Schlaf genommen. Für diejenigen, die sonntags ausschlafen dürfen, ist das kein Grund zur Sorge. Aber was ist mit den Menschen, die ausgerechnet in dieser Nacht arbeiten müssen? Weniger Arbeit, weniger Lohn? Und welche Auswirkungen kann die Zeitumstellung auf Reisepläne haben? Die ARAG Experten mit einem Überblick.
Sommerzeit - gesetzlich geregelt
Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist laut ARAG Experten in Deutschland gesetzlich verankert und erfolgt gemäß dem Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) sowie der darauf basierenden Sommerzeitverordnung. Die Sommerzeit ist eine Abweichung von der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), die während der Wintermonate gilt. Sommerzeit bedeutet eine Vorverlagerung der Zeit um eine Stunde, um das Tageslicht besser auszunutzen. Die Zeitumstellung auf Sommerzeit erfolgt in Mitteleuropa jedes Jahr am letzten Sonntag im März.
Zeitumstellung im Arbeitsalltag
Für Menschen, die am 30. März 2025 während der Umstellung auf Sommerzeit nachts arbeiten müssen - beispielsweise in der Pflege, in der Gastronomie oder im Taxigewerbe - stellt sich die Frage, wie sich die Umstellung auf ihre Arbeitszeit auswirkt. Entscheidend ist laut ARAG Experten, was im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. In der Regel verkürzt sich für Arbeitnehmer, die in der Nacht arbeiten, die Arbeitszeit um eine Stunde. Diese Stunde wird folglich auch nicht vergütet (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 276/83). Und auch eine eventuelle Nachtschichtzulage entfällt für die verlorene Stunde.
Der Vorteil für alle Beschäftigten, die nachts während der Zeitumstellung arbeiten: Die verlorene Stunde muss nicht nachgeholt werden. Arbeitgeber dürfen nicht verlangen, dass die Arbeitnehmer diese Stunde zu einem späteren Zeitpunkt nacharbeiten.
Zeitumstellung auf Reisen
Die meisten modernen Uhren, Smartphones und Smartwatches stellen die Zeit automatisch um. Wer aber am 30. März auf Reisen ist, kann möglicherweise in Schwierigkeiten geraten, wenn ein Fernziel gebucht wurde, an dem es keine Zeitumstellung gibt. Die Flugpläne sind an die veränderten Ankunftszeiten zwar angepasst; doch bei Anschlüssen mit lokalen Verkehrssystemen kann es Unstimmigkeiten geben. Daher empfehlen die ARAG Experten Reisenden vorab zu klären, ob ihr Reiseplan auch nach der Zeitumstellung noch funktioniert.
Welche Zeit gilt weltweit?
Ein Blick auf andere Länder zeigt, dass viele Staaten bereits auf die Zeitumstellung verzichten. So haben etwa Brasilien, die Türkei, Südafrika, Indien, Japan, Belarus und China die Zeitumstellung laut ARAG Experten bereits abgeschafft. In den USA hingegen wird die Zeit ebenfalls noch umgestellt. Eine Ausnahme bilden hier Hawaii und Arizona, wo dauerhaft die weltweit anerkannte Standardzeit (UTC, Coordinated Universal Time) gilt. Sie dient als Referenzzeit, von der alle anderen Zeitzonen der Welt ihre Abweichungen ableiten.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
sommerzeit
zeitumstellung
nachtschicht
arag
experten
schlaf
verkuerzt
zeitgesetz
einhzeitg
sommerzeitverordnung
mitteleuropa
tageslicht
nachtschichtzulage
bundesarbeitsgericht
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 27.03.2025 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2161650
Anzahl Zeichen: 3869
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 286 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sommerzeit: Wer zahlt für die verlorene Stunde?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Im Garten endet die Gestaltungsfreiheit dort, wo Gesetze greifen. Was erlaubt ist, wird also nicht nur vom persönlichen Geschmack bestimmt, sondern auch von Bauordnungen, Verkehrssicherungspflichten und Verjährungsfristen. Anlässlich des Tages der Nachbarschaft am 25. Mai zeigen die ARAG Experten
Tag der Nachbarschaft: Was im Garten erlaubt ist ...
Baumkontrolle: Wann sie Pflicht ist Abgestorbene Äste stellen ein Risiko dar, weil sie leicht abbrechen und herabfallen können. Doch müssen Bäume deshalb regelmäßig kontrolliert werden? Laut ARAG Experten kann tatsächlich eine jährliche Überprüfung erforderlich sein. In einem konkreten Fa
Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Lust auf ein eckiges Osterei – ein Buch ...
Oval, bunt und schmackhaft. Diese Köstlichkeiten begeistern zur Osterzeit fast alle Menschen und füllen so manchen Osterkorb. Aber wie wäre die Alternative, mal ein eckiges Osterei zu verschenken – ein Buch? Auch sie bieten eine bunte Vielfalt und von Büchern hat man sowieso mehr als von Sch
HSMA Deutschland e.V. setzt auf regionale Vernetzung in der Hotellerie: Teilnehmerrekord bei Regionalevents ...
Mit einem klaren Fokus auf Vernetzung und praxisnahe Inhalte sowie der Vermittlung von aktuellem Fachwissen wächst das Format der Regionalevents der Hospitality Sales & Marketing Association Deutschland e.V. kontinuierlich. Daher hat sich der Verband zum Ziel gesetzt, die Aktivitäten in den fÃ
Eierverpackungen ...
Osterzeit ist Eierzeit. Und wer sie sicher ins Nest legen will, für den erweisen sich bei Kauf und Lagerung Eierverpackungen aus 100 Prozent wiederverwertetem Kunststoff als beste Wahl: Im Vergleich zu Pappkartons bieten die leichten Plastikbehälter eine höhere Stabilität und sind widerstandsfä
Ideenwettbewerb „49 gewinnt“: Kleine Ideen – große Wirkung für Gesundheit im Unternehmen! ...
Ziel des Ideenwettbewerb "49 gewinnt" ist es, den Unternehmen zu zeigen, wie einfache, aber wirkungsvolle Gesundheitsmaßnahmen den Erfolg steigern können – auch in schwierigen Zeiten, die durch Fachkräftemangel, Lieferengpässe und Unsicherheiten geprägt sind. Teilnehmen können s




