Strafgebühren nicht auf Kosten der Krankenkassen

Strafgebühren nicht auf Kosten der Krankenkassen

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(ots) - Egal, ob im Restaurant oder in der Arztpraxis: Es gibt immer mehr Zeitgenossen, die einen Tisch reservieren oder einen verbindlichen Termin vereinbaren, aber dann nicht auf der Matte stehen. In der Gastronomie ist das mehr als ärgerlich, es kann existenzbedrohende Dimensionen annehmen. Beim Arzt kann es sogar lebensgefährlich sein, Termine zu blockieren und einfach nicht wahrzunehmen, die dann für Patienten fehlen, die wirklich ein dringendes medizinisches Problem haben und warten müssen. Es ist nicht zu fassen: Jeder fünfte Patient kommt einfach nicht.

Es ist verständlich, dass Ärztefunktionäre zum Beispiel vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte nach Ausfallhonoraren für Patienten rufen, die nicht erscheinen. Von bis zu 100 Euro ist die Rede - je länger der vorgesehene Termin, desto teurer soll es werden, den Arzt zu versetzen. Erste Praxen bitten ihre Patienten in solchen Fällen schon zur Kasse. Wie manche Restaurants Gäste in Regress nehmen, die sie versetzen. Ginge es nach Kassenärzte-Chef Andreas Gassen, würden die Krankenkassen die "Strafe" für Mitglieder entrichten, die Termine versäumen. Sollen die Kassen doch zusehen, wie sie sich das Geld zurückholen. Von einer solchen Einzugszentrale können viele Wirte nur träumen.

Sie können das unternehmerische Risiko nicht weiterreichen. Viele jedoch nutzen verschiedene Möglichkeiten, um Gäste an den reservierten Tisch zu erinnern und auf mögliche Kosten hinzuweisen, wenn sie ohne rechtzeitige Stornierung wegbleiben. Buchungssysteme verschicken automatisch einen Hinweis per SMS oder E-Mail: Hast du es dir anders überlegt, ist dir etwas dazwischengekommen? Dann gib uns doch kurz Bescheid. Auch manche Arztpraxen geben solche Hinweise schon. Ihrem Beispiel könnten weitere Fach- wie auch Hausärzte folgen. Das wäre jedenfalls besser, statt direkt eine teure Bürokratie aufzubauen und neues Konfliktpotenzial zu schaffen.

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Datum: 01.04.2025 - 17:19 Uhr
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