Erneute Warnung vor Fake-Rechnungen

Erneute Warnung vor Fake-Rechnungen

ID: 2168089

Falsche Rechnungen vom Amtsgericht im Umlauf!



Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, warnt vor Betrugsversuchen, da derzeit vermehrt Fake-Rechnungen von Amtsgerichten im Umlauf und insbesondere Gründerinnen und Gründer von Unternehmen betroffen sind. Aber auch bei Handelsregisteränderungen sind falsche Rechnungen versandt worden.



Die gefälschten Rechnungen gehen den Empfängern oft noch vor der echten Rechnung des Amtsgerichts zu und enthalten eine sehr kurze Zahlungsfrist, um Druck auszuüben.



Auf die folgenden Warnzeichen sollte geachtet werden:



- Kein offizieller Briefkopf:

Echte Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen vom Amtsgericht enthalten immer einen offiziellen Briefkopf mit einem Ansprechpartner und Kontaktdaten. Fehlt dies, ist Vorsicht geboten.



- Sehr kurze Zahlungsfrist:

Betrüger setzen oft unrealistisch kurze Fristen, um die Zahlung schnell zu erzwingen. "Amtsgerichtliche Rechnungen haben hingegen in der Regel eine angemessene Frist, wie zum Beispiel eine Frist von 14 Tagen", erklärt Steuerberater Roland Franz.



- Ausländische Bankverbindung:

Offizielle Behörden in Deutschland nutzen inländische Bankverbindungen. Eine ausländische Kontonummer ist ein klares Warnsignal.



- Ungewöhnliche E-Mail-Absender:

Bei digitalen Rechnungen ist es wichtig, die Absender-Adresse genau zu prüfen. "Amtsgerichte kommunizieren ausschließlich über offizielle und verifizierte Adressen", betont Steuerberater Roland Franz.



Falls eine verdächtige Rechnung eingeht, sollten Betroffene keinesfalls zahlen, sondern stattdessen folgende Schritte einleiten:



- Die Polizei informieren:

Verdächtige Rechnungen und Betrugsversuche sollten umgehend bei der Polizei gemeldet werden.





- Das Amtsgericht kontaktieren:

Das betreffende Amtsgericht sollte ebenfalls über den Betrugsversuch informiert werden, um weitere Warnungen aussprechen zu können.



Weitere Informationen und Tipps der Polizeibehörde zum Thema finden sich unter anderem unter der E-Mail-Adresse:

https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/52-offertenschwindel-betrug-mit-adressbucheintraegen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



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Datum: 28.04.2025 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

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Telefon: 0201-81095-0

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