Stellungnahme der EKD zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe/
Stärkung des Patientenwillens und größere Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige
ID: 217138
begrüßt, dass durch das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH)
das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt
wird. Zugleich trägt diese Entscheidung zu einer größeren
Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei.
Der Abbruch lebenserhaltender Behandlung ist künftig nicht mehr
strafbar, wenn ein Patient dies in einer Patientenverfügung
festgelegt hat. Dabei ist zwar das Unterbrechen der künstlichen
Ernährung (im vorliegenden Fall das Durchschneiden des Schlauches) -
rein äußerlich betrachtet - ein aktives Tun. Es beendet aber eine
Behandlung gegen den Patientenwillen und stellt dadurch einen Zustand
her, der dem "natürlichen" Sterben eines Menschen entspricht. Der BGH
hat klargestellt, dass dies keine aktive Tötungshandlung darstellt,
sondern eine zulässige Hilfe zum Sterbenlassen, da der Patient
letztlich nicht an der fehlenden Ernährung, sondern an seiner
Krankheit stirbt, zu der in der Endphase die Unmöglichkeit der
natürlichen Nahrungsaufnahme gehört.
Nach Auffassung der christlichen Ethik gibt es keine Verpflichtung
des Menschen zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein
ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis
zum Letzten auszuschöpfen. Einen Menschen sterben lassen ist bei
vorher verfügtem Patientenwillen nicht nur gerechtfertigt, sondern
geboten. Zur Endlichkeit des Lebens gehört auch, dass man das
Herannahen des Todes zulässt, wenn seine Zeit gekommen ist.
Demgegenüber ist und bleibt die gezielte Tötung eines Menschen in
der letzten Lebensphase aus christlicher Sicht ethisch nicht
vertretbar, auch wenn sie auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin
erfolgt. Gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Konventionen,
die der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung den
Weg ebnen, sind ein Irrweg, den die christlichen Kirchen entschieden
ablehnen. Sie werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass an
den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Tötung auf Verlangen
festgehalten wird und keine Lockerung erfolgt.
Hannover, 25. Juni 2010
Pressestelle der EKD
Silke Römhild
Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de
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Datum: 25.06.2010 - 12:20 Uhr
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