ARAG Recht schnell...

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Vorsicht Unebenheit +++

Bei dem Sturz mit ihrem gemieteten E-Bike hatte sich die Frau erheblich verletzt. Dazu war es gekommen, nachdem sie in spitzem Winkel ein leicht erhöhtes graues Zierpflaster überfahren hatte, das den Übergangsbereich zwischen einer gelb geklinkerten Fahrbahn und einem ebenso beschaffenen Gehweg markierte. Eine Entschädigung muss die beklagte Gemeinde aber nicht zahlen. Nach Auskunft der ARAG Experten sah das Oberlandesgericht Schleswig keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Gestaltung der Verkehrsfläche keinen objektiv verkehrswidrigen Zustand darstelle, der Sicherungsmaßnahmen der Gemeinde erfordert hätte (Az.: 7 U 8/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG.





+++ Vorsicht Betonsockel +++

Eine Frau touchierte beim Ausparken in der Tiefgarage einen kniehohen Betonsockel und forderte vom Betreiber Schadensersatz. Zu Unrecht, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht München. Ein solcher Sockel sei kein ungewöhnliches Hindernis in einer Garage. Die BMW-Fahrerin hätte einfach besser aufpassen müssen (Az.: 231 C 13838/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.





+++ Kein Anspruch auf Müllabholung am Grundstück +++

ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, welches entschieden hat, dass Eigentümer von Wohnhäusern ihren Hausmüll zu einer zentralen Sammelstelle am Ortsrand bringen müssen, wenn Zufahrten für Müllfahrzeuge gesperrt oder unpraktikabel sind. Auch wenn dies mit Aufwand verbunden ist (Az.: 4 K 1106/24.KO).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Koblenz.





Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



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Claudia Wenski
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drucken  als PDF  HWPL-Gedenkveranstaltung zur Erklärung des Weltfriedens Arbeitsmarkt im Mai 2025 - Weiter ungünstige Entwicklung // BA-Presseinfo Nr.24
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.05.2025 - 09:20 Uhr
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