Die Eltern müssen mit einbezogen werden
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(ots) - Wenn Kinder schon wie ausgewachsene Straftäter agieren, sollten sie auch dafür strafrechtlich herangezogen werden, ist (...) eine naheliegende Überlegung. (...)
Im Jugend- oder "Kinder-"Strafrecht steht jedoch der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Also die Frage: Was können Staat und Justiz tun, dass der entgleiste Minderjährige wieder in die Spur kommt? Wenn man es rein ökonomisch sieht, wäre dies für die Gesellschaft die teuerste Lösung. Eine Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre wäre überdies eher von symbolhafter Natur. (...)
Sinnvoll wären wohl beeindruckende Sanktionen jenseits der klassischen Strafen. Das vom CSU-Arbeitskreis der Juristen empfohlene "Verantwortungsverfahren" wäre ein solcher Weg. Ein besonders wichtiger Aspekt dabei ist die verpflichtende Einbeziehung der Eltern. Denn es lässt sich kaum Kinder-Gewalt denken, ohne dass die Ursachen dafür in der häuslichen Erziehung zu verorten wären.
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Datum: 30.06.2025 - 17:29 Uhr
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