§ 7 WEG – Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung: Das Fundament jeder WEG

§ 7 WEG – Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung: Das Fundament jeder WEG

ID: 2187700

Was darf ein Eigentümer, was nicht? Welche Rechte und Pflichten bestehen innerhalb der Gemeinschaft? § 7 WEG verweist auf die zentrale Bedeutung der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung – das rechtliche Fundament jeder WEG.



Wohnungseigentumsgesetz WEGWohnungseigentumsgesetz WEG

(firmenpresse) - § 7 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) regelt, dass Inhalt und Grenzen des Sondereigentums sowie die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft durch Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Diese privatrechtlichen Regelwerke ergänzen das Gesetz und schaffen Verbindlichkeit für alle Eigentümer.

Die Teilungserklärung enthält unter anderem die genaue Zuordnung der Miteigentumsanteile, die Beschreibung des Sondereigentums (z.?B. Wohnungen, Kellerräume, Stellplätze) sowie die Aufteilung in Wohn- und Teileigentum. Ergänzt wird sie oft durch eine Gemeinschaftsordnung, in der z.?B. Stimmrechte, Gebrauchsregelungen, Kostenverteilung oder Sondernutzungsrechte individuell geregelt sind.

§ 7 WEG stellt klar, dass diese Regelungen bindend sind – sowohl für den Ersterwerber als auch für spätere Käufer. Änderungen sind nur mit qualifizierter Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit möglich. In der Praxis dienen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung daher als wichtigste Auslegungsgrundlage bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten.

Für Verwalter ist es essenziell, diese Dokumente genau zu kennen und bei jeder Verwaltungsmaßnahme zu berücksichtigen. Auch bei Sanierungen, Modernisierungen oder der Beschlussfassung über Kostenverteilungen spielt die korrekte Auslegung eine zentrale Rolle.

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Datum: 29.07.2025 - 07:11 Uhr
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Freigabedatum: 29.07.2025

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