Reform mit Augenmaß: DEKV plädiert für realistische Strukturen und klare Fristen
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(ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHAG) im Bundesministerium für Gesundheit hat der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch, die besonderen Bedarfe spezialisierter Fachkrankenhäuser und besonderer Einrichtungen betont. "Die geplante Krankenhausreform muss Differenzierung zulassen und die Vielfalt der Versorgungslandschaft stärken, nicht schwächen", so Radbruch.
Besonderheiten der Fachkliniken bei den Leistungsgruppen berücksichtigen
Der DEKV kritisiert, dass der aktuelle Gesetzesentwurf für die Zuweisung von Leistungsgruppen pauschale strukturelle Anforderungen vorsieht, die der Realität spezialisierter Einrichtungen nicht gerecht werden. "Ein Fachkrankenhaus für Neurologie oder Kinder- und Jugendmedizin braucht keine rund um die Uhr besetzte Intensivstation, um exzellente Medizin leisten zu können", erklärt Radbruch. Stattdessen fordert der Verband eine dauerhafte gesetzliche Ausnahme für Fachkliniken bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, um deren besondere Versorgungsaufgaben abzusichern.
Mit klaren Fristen Rechtssicherheit bei der Beantragung von Leistungsgruppen schaffen
Ein weiterer zentraler Punkt der DEKV-Stellungnahme betrifft die Fristenregelungen zur Umsetzung der Reform. In mehreren Bundesländern sind die Verfahren zur Beantragung von Leistungsgruppen bereits weit fortgeschritten. "Ohne klare und frühzeitig gesetzlich verankerte Fristen riskieren wir Rechtsunsicherheit, Verzögerungen und wirtschaftliche Schäden für die Kliniken", warnt der DEKV-Vorsitzende.
Notfallmedizin realitätsgerecht finanzieren
In Bezug auf die Notfallversorgung zeigt der DEKV Verständnis für die Streichung der entsprechenden Leistungsgruppe im aktuellen Entwurf. Eine saubere Abgrenzung der Notfallmedizin von anderen Leistungsgruppen ist in der Praxis schwierig. Dennoch braucht es eine alternative gesetzliche Lösung, um die Finanzierung der Notfallambulanzen realitätsgerecht sicherzustellen. Die derzeitige Mischfinanzierung aus ambulanter und stationärer Vergütung führt zu struktureller Unterfinanzierung. Weder die Kosten für ambulante Notfälle noch für stationäre Notfallpatienten lassen sich adäquat erfassen und abbilden. Deshalb fordert der DEKV eine detailliertere Kostenerhebung und -transparenz, etwa durch eine differenzierte Auswertung der Aufnahmeanlässe im §21er-Datensatz sowie durch eine gesonderte Kostenstellengruppe für die stationäre Notfallmedizin.
Die heutige Anhörung bietet aus Sicht des DEKV eine wichtige Gelegenheit, die Belange spezialisierter Versorgungseinrichtungen direkt in die Gesetzgebung einzubringen. "Unser Ziel ist eine Reform, die Qualität fördert, Vielfalt anerkennt und für Planungssicherheit sorgt", so Christoph Radbruch.
Die Stellungnahme des DEKV steht unter www.dekv.de zum Download bereit.
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Datum: 21.08.2025 - 11:00 Uhr
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