Nachhaltigkeitsberichte: Bundesregierung verhindert Wettbewerb im Prüfmarkt
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(ots) - Der TÜV-Verband übt deutliche Kritik an der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Die Richtlinie verpflichtet bestimmte Unternehmen in der EU, zusätzlich zur Finanzberichterstattung einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen und diesen unabhängig prüfen zu lassen. Durch das Aus der Ampel-Koalition Ende 2024 konnte die CSRD nicht in nationales Recht überführt werden und ein erneutes Gesetzgebungsverfahren wurde notwendig.
"Die neue Bundesregierung macht bei der CSRD-Umsetzung den gleichen Fehler wie die Ampelkoalition. Statt die Wirtschaft zu entlasten, positioniert sie sich mit dem heutigen Kabinettsbeschluss gegen die Interessen der Industrie", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Bei der Verbändeanhörung zum neu vorgelegten Referentenentwurf haben sich 36 Organisationen explizit für die Öffnung des Prüfmarktes für unabhängige Prüfdienstleister wie die TÜV-Unternehmen ausgesprochen, darunter BDI, DIHK, Bitkom, VCI, VDMA, ZVEI und viele andere. Einzig der Wirtschaftsprüferverband IDW ist gegen eine Marktöffnung, weil die Wirtschaftsprüfer laut Gesetzentwurf die einzigen sind, die Nachhaltigkeitsberichte in Zukunft prüfen dürfen. Weitere 36 Organisationen haben sich in ihren Stellungnahmen nicht explizit zu diesem Punkt geäußert.
Joachim Bühler: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Regierung, die Entlastungen und Bürokratieabbau verspricht, die Anliegen der Wirtschaft völlig ignoriert. Der Kabinettsentwurf führt in der Praxis nicht zu Vereinfachungen, sondern zu zusätzlichen Belastungen. Prüfkapazitäten werden künstlich eingeschränkt, vorhandene Expertise bleibt ungenutzt - das führt vor allem zu höheren Kosten für die berichtspflichtigen Unternehmen. Statt fairer Wettbewerbsbedingungen wird ohne ersichtlichen Grund ein einzelner Berufsstand bevorzugt. Genau diese "Lex Wirtschaftsprüfer" wollte der EU-Gesetzgeber mit der Möglichkeit verhindern, auch unabhängige Prüfdienstleister für Nachhaltigkeitsberichte zuzulassen. Die Prüfdienstleister verfügen über technisches und branchenspezifisches Know-how, das die Qualität der Prüfungen verbessert und Kosten senkt. Dass dieser Ansatz überzeugt, zeigen Beispiele anderer EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Dänemark oder Griechenland, die unabhängige Prüfdienstleister zugelassen haben."
"Auch die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgebrachte Begründung für den Ausschluss unabhängiger Prüfdienstleister überzeugt nicht. Zwar wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen im Zuge des EU-Omnibus-Verfahrens voraussichtlich verkleinern - doch Wettbewerb hängt nicht von der Anzahl der Prüfungen ab. Leidtragende bleiben die berichtspflichtigen Unternehmen, die die höheren Prüfkosten stemmen müssen. Hinzu kommt: Auf europäischer Ebene ist eine verpflichtende Marktöffnung im Rahmen des CSRD-Omnibus-Verfahrens weiterhin möglich. Sowohl die sozialdemokratische Fraktion (S&D) als auch die Grünen fordern in ihren Änderungsanträgen die verbindliche Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister, um die Harmonisierung im Binnenmarkt voranzubringen."
"Auch rechtlich ist der Entwurf fragwürdig, da es in Deutschland keinen sachlichen Grund gibt, unabhängige Prüfdienstleister vom Markt auszuschließen. Damit verstößt der Gesetzentwurf gegen Europarecht, wie ein Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr im Auftrag des TÜV-Verbands zeigt. Profitieren werden einzig die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. "
"Jetzt wird es erneut auf das Parlament ankommen, ein Wirtschaftsprüfer-Monopol zu verhindern und Wettbewerb im Prüfmarkt zu ermöglichen. Auch auf europäischer Ebene ist eine verpflichtende Marktöffnung im Rahmen des CSRD-Omnibus-Verfahrens weiterhin möglich. Sowohl die sozialdemokratische Fraktion (S&D) als auch die Grünen fordern in ihren Änderungsanträgen eine verbindliche Zulassung unabhängiger Prüfdienstleister, um die Harmonisierung im Binnenmarkt voranzubringen."
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Datum: 03.09.2025 - 12:52 Uhr
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