Verkehrsstraftat – warum Sie einen Fachanwalt für Strafrecht brauchen
ID: 2197556
Verkehrsstraftaten wie Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis haben gravierende Folgen. Rechtsanwalt Manshardt erklärt im Interview worazf man achten muss.
Manshardt: Das ist ein häufiger Irrtum. Während Ordnungswidrigkeiten wie zu schnelles Fahren mit Bußgeld und Punkten geahndet werden, sprechen wir bei Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis von Verkehrsstraftaten. Hier drohen nicht nur Punkte oder ein Fahrverbot, sondern auch Geld- oder Freiheitsstrafen und der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.
Frage: Weshalb sollte man in solchen Fällen unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten?
Manshardt: Ein Fachanwalt für Strafrecht hat im Vergleich zu einem allgemeinen Anwalt eine nachgewiesene Spezialausbildung und umfassende Praxiserfahrung im Strafrecht. Gerade bei Verkehrsstraftaten sind Verfahrensfehler, Beweisfragen und taktische Entscheidungen entscheidend. Ein Fachanwalt erkennt solche Ansatzpunkte schneller und kann gezielter verteidigen.
Frage: Viele Mandanten fragen sich: Kostet ein Fachanwalt nicht mehr als ein normaler Anwalt?
Manshardt: Nein – das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist also nicht teurer als ein Anwalt ohne diese Qualifikation – bringt aber mehr Fachwissen und Erfahrung mit.
Frage: Was raten Sie Betroffenen konkret, wenn sie mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert sind?
Manshardt: Schweigen Sie zunächst gegenüber der Polizei und wenden Sie sich sofort an einen Anwalt. Je früher ein Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet wird, desto besser lassen sich die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen.
Frage: Ihr Fazit?
Manshardt: Wer wegen einer Verkehrsstraftat beschuldigt wird, sollte keine Zeit verlieren. Der Fachanwalt für Strafrecht bietet durch Spezialisierung und Erfahrung die besten Chancen auf ein faires Verfahren – und kostet nicht mehr als jeder andere Anwalt.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Herr Manshardt ist sowohl in seiner Kanzlei in Berlin als auch in Woltersdorf als Rechtsanwalt. Seine Klienten schätzen den Beistand den er in verschiedenen Rechtsangelegenheiten leistet, die das tägliche Leben mit sich bringen. So vertritt er sie im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht. Im Strafrecht führt er seit 2005 den Titel des Fachanwalts, der von der Anwaltskammer vergeben wird und der besondere Kenntnisse in diesem Fachbereich ausweißt.
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
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Datum: 12.09.2025 - 19:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Rechtsberatung (gewerblich)
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