Pfändungsschutzkonto gibt Verbrauchern Sicherheit in Notlage
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Pfändungsschutzkonto gibt Verbrauchern Sicherheit in Notlage
985,15 Euro für den alltäglichen Bedarf geschützt
Zum Inkrafttreten des Gesetzes zum Pfändungsschutzkonto am 1. Juli erklärt die verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lucia Puttrich MdB:
Eine gute Nachricht für alle Verbraucher: Jeder Schuldner kann künftig bei seiner Bank sein Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln und wird damit besser vor Pfändungen und Kontoblockierungen geschützt. Bislang wurde das Konto nach einer Kontopfändung automatisch gesperrt, und eine gerichtliche Freigabe war nötig. Die Folge: Daueraufträge und Lastschriften, etwa für Miete, Strom oder Gas, konnten nicht mehr beglichen werden. Der Schuldenberg wuchs stetig und damit auch die Verunsicherung der Verbraucher. Durch die Einführung eines pfändungsfreien Sockelbetrages endet dieser Zustand: Monatlich werden durch das sogenannte P-Konto nun 985,15 Euro für den alltäglichen Bedarf geschützt. Geldgeschäfte des täglichen Lebens können so geregelt werden, ohne ständige Sorge vor einer Kontosperrung. Bestehen Unterhaltspflichten, kann der Betrag um 370,76 Euro erhöht werden. Schuldner, die eigentlich zahlen wollen, wurden in der Vergangenheit durch die Sperrung gehemmt: Nicht nur die Kontensperrung, auch der Gang zum Gericht fällt nun weg. Eine Kontogarantie für verschuldete Verbraucher, wie es das neue Gesetz vorsieht, sichert deren weitere Teilnahme am Marktgeschehen und bietet einen erweiterten Schutz in der Notlage. Gleichzeitig wird das P-Konto registriert, sodass sich Schuldner nicht mehrere Konten zeitgleich anlegen können, um ggf. weitere Schulden anzuhäufen. Das P-Konto ist daher ein weiterer Baustein zu mehr Verbrauchersouveränität auf dem Finanzmarkt und daher ein gutes Zeichen in Zeiten hoher Verbraucherverschuldung.
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Datum: 30.06.2010 - 16:17 Uhr
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