Reimann zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz: Ausgestaltung der Finanzierung widerspricht Zielen im Koalitionsvertrag
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(ots) - Zur zweiten/dritten Lesung des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes im Bundestag äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz nun eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz festgelegt wird. Dies stärkt die Durchlässigkeit im Ausbildungssystem und sichert bundesweit vergleichbare Standards. Wichtig ist jedoch, dass auch die Praxisanleitung noch bundesweit einheitlich und qualitätsgesichert ausgestaltet wird. Aktuell bestehen erhebliche Unterschiede in der Qualität und Struktur der Praxisanleitung in den Ländern und das ist mit den Zielen einer einheitlichen Pflegeausbildung nicht vereinbar.
Eine besonders sinnvolle Regelung ist die gestärkte Anbindung der praktischen Ausbildung an den Rehabilitationsbereich. Dies verbessert das Verständnis für eine sektorenübergreifende Versorgung und ermöglicht intensivere Einblicke in die besonderen Tätigkeiten in der Rehabilitation, die vor dem Hintergrund des demographischen Wandels künftig noch weiter an Relevanz gewinnen dürften.
Überaus kritisch sehen wir allerdings die Ausgestaltung der Finanzierung. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll über 240 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich tragen. Das belastet die Beitragszahlenden noch weiter, erhöht den Druck auf die Beitragsstabilität und widerspricht den Zielen des Koalitionsvertrages, welcher die Entlastung pflegebedürftiger Menschen sowie eine klare Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen GKV, SPV und Ländern vorsieht.
Die Finanzierung der schulischen Ausbildung ist Ländersache. Die AOK-Gemeinschaft fordert seit Jahren, dass die Länder endlich die vollständige Finanzierung der schulischen Pflegeassistenzausbildung übernehmen müssen. Und auch die Kostenbeteiligung durch die Pflegeeinrichtungen sehen wir mit Sorge: Denn diese Regelung dürfte über die Eigenanteile unmittelbar zulasten der Pflegebedürftigen wirken, die bereits heute über Gebühr belastet werden."
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Datum: 09.10.2025 - 10:26 Uhr
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