ARAG Recht schnell...

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ID: 2205107

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Unfall auf Hunderunde kann Arbeitsunfall sein +++

Nimmt eine ehrenamtliche Helferin eines Tierheims durch regelmäßige Tätigkeiten für den Verein eine arbeitnehmerähnliche Position ein, ist sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau mehrmals die Woche ehrenamtlich mit Hunden eines Tierheims Gassirunden drehte. Während einer dieser Ausflüge rutschte die Frau aus und brach sich das Sprunggelenk. Nach anfänglicher Weigerung der Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall einzustufen, landete der Fall vor Gericht. Doch die Richter sahen hier einen klassischen Arbeitsunfall, da die Frau stark in die Tätigkeit des Tierheims eingegliedert sei (Sozialgericht Oldenburg, Az.: S 73 U 162/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Oldenburg.





+++ Ratte gesehen? Hausverbot! +++

Wegen angeblicher Ratten im Restaurant bezahlte eine Anwältin ihre Hotelrechnung nicht. Die Frau hatte behauptet, in zwei der hoteleigenen Restaurants Ratten gesehen zu haben und kündigte an, ein entsprechendes Foto im Internet zu veröffentlichen. Das Hotel erteilte ihr, nachdem die Dame dort dennoch wieder buchen wollte, Hausverbot für das gesamte Hotel einschließlich der Restaurants. Dagegen zog die Anwältin vor Gericht. Ihr Argument: Als Wirtschaftsanwältin sei sie darauf angewiesen, an Tagungen und Meetings in den Räumen des Hotels teilzunehmen. Nach Auskunft der ARAG Experten wies das Amtsgericht München die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.







+++ Tod im Hotel +++

Wenn ein Gast in einem Hotelzimmer verstirbt, muss er bzw. seine Erben, nicht für den Schaden aufkommen, den sein verwesender Körper anrichtet. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Regensburg, welches klarstellt, dass weder der Verwesungsschaden überhaupt eine Nachlassverbindlichkeit ist, noch der Verstorbene etwaige Schäden zu vertreten hat (Az.: 85 O 1495/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Regensburg.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
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PresseKontakt / Agentur:

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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
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drucken  als PDF  OLG-Urteil: Testamentskopie blockiert Erbschaft - Dortmunder Notar warnt vor Beweisfalle Unterstützung zur Abschaffung von Tierleid gesucht
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.10.2025 - 10:05 Uhr
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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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Politik & Gesellschaft



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