ARAG Recht schnell...

ARAG Recht schnell...

ID: 2205107

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Unfall auf Hunderunde kann Arbeitsunfall sein +++

Nimmt eine ehrenamtliche Helferin eines Tierheims durch regelmäßige Tätigkeiten für den Verein eine arbeitnehmerähnliche Position ein, ist sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau mehrmals die Woche ehrenamtlich mit Hunden eines Tierheims Gassirunden drehte. Während einer dieser Ausflüge rutschte die Frau aus und brach sich das Sprunggelenk. Nach anfänglicher Weigerung der Berufsgenossenschaft, den Unfall als Arbeitsunfall einzustufen, landete der Fall vor Gericht. Doch die Richter sahen hier einen klassischen Arbeitsunfall, da die Frau stark in die Tätigkeit des Tierheims eingegliedert sei (Sozialgericht Oldenburg, Az.: S 73 U 162/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Oldenburg.





+++ Ratte gesehen? Hausverbot! +++

Wegen angeblicher Ratten im Restaurant bezahlte eine Anwältin ihre Hotelrechnung nicht. Die Frau hatte behauptet, in zwei der hoteleigenen Restaurants Ratten gesehen zu haben und kündigte an, ein entsprechendes Foto im Internet zu veröffentlichen. Das Hotel erteilte ihr, nachdem die Dame dort dennoch wieder buchen wollte, Hausverbot für das gesamte Hotel einschließlich der Restaurants. Dagegen zog die Anwältin vor Gericht. Ihr Argument: Als Wirtschaftsanwältin sei sie darauf angewiesen, an Tagungen und Meetings in den Räumen des Hotels teilzunehmen. Nach Auskunft der ARAG Experten wies das Amtsgericht München die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.







+++ Tod im Hotel +++

Wenn ein Gast in einem Hotelzimmer verstirbt, muss er bzw. seine Erben, nicht für den Schaden aufkommen, den sein verwesender Körper anrichtet. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Regensburg, welches klarstellt, dass weder der Verwesungsschaden überhaupt eine Nachlassverbindlichkeit ist, noch der Verstorbene etwaige Schäden zu vertreten hat (Az.: 85 O 1495/24).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Regensburg.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  OLG-Urteil: Testamentskopie blockiert Erbschaft - Dortmunder Notar warnt vor Beweisfalle Unterstützung zur Abschaffung von Tierleid gesucht
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.10.2025 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2205107
Anzahl Zeichen: 3019

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 203 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z