EUDR: Verlegerverbände begrüßen Entscheidung des Europäischen Parlaments über Herausnahme von P

EUDR: Verlegerverbände begrüßen Entscheidung des Europäischen Parlaments über Herausnahme von Presse und Büchern

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(ots) - MVFP, BDZV und BVDA appellieren an Kommission und Rat, die Entscheidung zu bestätigen und die Ausnahme endgültig festzuschreiben.

Der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) begrüßen die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher von dem Anwendungsbereich der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auszunehmen. Dies hatte ursprünglich bereits die EU-Kommission vorgeschlagen.

Mit dieser Abstimmung setzt das Parlament ein wichtiges Zeichen für die Pressefreiheit sowie für die Medien- und kulturelle Vielfalt in Europa. "Das heutige Votum ist ein starkes und notwendiges Signal", erklären die Verlegerorganisationen. "Das Parlament hat anerkannt, dass fertige Printprodukte weder Treiber von Entwaldung sind noch in den Anwendungsbereich einer Regulierung gehören, die sicherstellen soll, dass Rohstoffe nicht zur globalen Entwaldung beitragen."

Hintergrund: Da Holz und Papier weiterhin vollständig im Geltungsbereich der EUDR bleiben und zukünftig EUDR-konform produziert und gehandelt werden, bleibt das Schutzniveau der Verordnung hoch. Gleichzeitig verhindert die Ausnahme für Druckerzeugnisse gravierende Fehlwirkungen: Ohne sie wären Verlage mit erheblichen, teils unlösbaren bürokratischen Anforderungen konfrontiert gewesen, die weder dem Umweltschutz dienen noch praktikabel umsetzbar sind.

MVFP, BDZV und BVDA fordern die EU-Kommission und den Rat auf, die heute beschlossene Ausnahme im Rahmen der Trilogverhandlungen zu bestätigen. "Die Abstimmung zeigt eindeutig: Der Schutz der Wälder und der Schutz der Presse schließen sich nicht aus", betonen die Verbände abschließend. "Wir appellieren daher an Kommission und Rat, diese Entscheidung zu bestätigen und die Ausnahme endgültig festzuschreiben."

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Anja Pasquay
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Datum: 26.11.2025 - 14:14 Uhr
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