Rechtskräftiges Dieselgate-Urteil in Sicht: Deutsche Umwelthilfe setzt mit Musterverfahren Gesundhe

Rechtskräftiges Dieselgate-Urteil in Sicht: Deutsche Umwelthilfe setzt mit Musterverfahren Gesundheitsschutz für Bevölkerung durch

ID: 2215994

(ots) -
- Oberverwaltungsgericht Schleswig verwirft Berufung des Kraftfahrt-Bundesamt und VW und lässt keine Revision im DUH-Verfahren gegen illegale Abschalteinrichtungen nach Software-Update zu
- DUH erreicht acht Jahre nach Klageeinreichung Meilenstein zum Schutz der Gesundheit der Menschen in Deutschland
- Kraftfahrt-Bundesamt muss gegen VW die Entfernung der illegalen Abschalteinrichtungen oder Stilllegung anordnen
- DUH fordert Verkehrsminister Schnieder auf, alle rund 7,8 Millionen betroffenen Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a bis 6c auf Kosten der Hersteller wirksam nachrüsten oder stilllegen zu lassen

In der Musterklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor: Die trotz Software-Update weiterhin vorhandenen temperatur- und höhenabhängigen Abschalteinrichtungen im VW Golf Plus TDI (EA189 EU5) und seinen fünf Varianten sind unzulässig. Außerdem hat das OVG Schleswig aufgrund bereits vorliegender gerichtlicher Vorentscheidungen, der absehbaren Verfahrensdauer sowie aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine Revision abgelehnt. Die DUH erwartet eine Nichtzulassungsbeschwerde des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und der Volkswagen AG vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sobald diese zurückgewiesen ist, ist das Urteil des OVG rechtskräftig und muss für alle rund 7,8 Millionen betroffenen Diesel-Pkw umgesetzt werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 sowie Euro 6a bis 6c mit illegalen Abschalteinrichtungen. Wir fordern Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf, anders als seine Vorgänger, nicht länger auf Zeit zu spielen, sondern die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Der Verkehrsminister muss alle Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen umgehend zurückrufen, mit wirksamer Abgasreinigungstechnik nachrüsten lassen oder die Stilllegung auf Kosten der Hersteller anordnen. Die jährlich über 23.000 vorzeitigen Todesfälle durch giftige Stickstoffdioxid-Emissionen allein in Deutschland können nicht länger ignoriert werden."



Das Urteil des OVG Schleswig ist ein doppelter Erfolg und hat rechtshistorische Bedeutung. Erstmals ist es einer Umweltorganisation gelungen, sich gegen den massiven und ressourcenintensiven Widerstand sowohl der für den Autoverkehr zuständigen Bundesbehörde als auch des größten deutschen Automobilherstellers durchzusetzen - und damit feststellen zu lassen, dass deren jahrelange Praxis in zweifacher Hinsicht rechtswidrig war.

Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Das Urteil ist ein Präzedenzfall. Wenn das Bundesverwaltungsgericht die zu erwartende Nichtzulassungsbeschwerde des Kraftfahrt-Bundesamts und Volkswagens zurückweist, werden alle noch anhängigen Verfahren auf dieser Grundlage entschieden. Damit ist endgültig geklärt, dass Millionen Dieselfahrzeuge rechtswidrig auf unseren Straßen unterwegs sind und das Kraftfahrt-Bundesamt gerichtlich gezwungen ist, einzugreifen."

Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte: "Volkswagen hat in die betroffenen Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen eingebaut, nur um zu Lasten des Gesundheits- und Umweltschutzes den Profit zu erhöhen. Das OVG Schleswig hat diesen technischen Betrug für illegal erklärt, so wie wir dies schon seit über zehn Jahren darstellen."

Hintergrund:

Im Jahr 2016 genehmigte das dem Bundesverkehrsministerium unterstehende KBA die erneute Zulassung von VW-Dieseln mit Abschalteinrichtungen - obwohl diese auch nach dem Software-Update Abschalteinrichtungen enthielten. Bis heute stoßen die Fahrzeuge - wie rund 7,8 Millionen weitere Diesel der Normen Euro 5 bis Euro 6c nahezu aller Hersteller - mehr giftige Stickoxide aus als erlaubt.

Die DUH klagte 2018 in einem Musterverfahren gegen die Bundesregierung, vertreten durch das KBA. Nach Bestätigung der DUH-Klageberechtigung durch den Europäischen Gerichtshof 2022 (C-873/19) entschied 2023 das Verwaltungsgericht Schleswig zugunsten der DUH (3 A 113/18). KBA und VW legten Berufung ein. Das für Winter 2026 zu erwartende Verfahren zur Nichtzulassungsbeschwerde der Revision dürfte die letzte Instanz der Dieselgate-Musterklage sein. Mit der Zurückweisung der Beschwerden wird das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig. Alle anderen Verfahren werden danach unter Zugrundelegung dieses Urteils entschieden.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
0171 2435458, klinger@geulen.com

Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0157 71592163, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

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