Leerverkaufsverbot setzt klare Schranken

Leerverkaufsverbot setzt klare Schranken

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Leerverkaufsverbot setzt klare Schranken



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Auch international klarer Vorreiter und Vorbild für neue Regelungen

Zur heutigen 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte erklärt der Finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:

Mit dem gesetzlichen Verbot ungedeckter Leerverkäufe von deutschen Aktien, von Staatsschuldtiteln der Eurozone und von Kreditderivaten (CDS) auf Staatsschuldtitel der Eurozone ohne Absicherungszwecke sind wir bei der Neuordnung des Finanzmarktes weit voran gekommen. Ungedeckte Leerverkäufe sind mit nicht einschätzbaren spekulativen Risiken verbunden, weshalb sie nun verboten werden.

Zugleich geben wir der Finanzmarktaufsicht BaFin eine klare Rechtsgrundlage, in Krisensituationen weitere Geschäfte mit Derivaten zu untersagen. Bei drohenden Marktverwerfungen haben wir jetzt ein scharfes Schwert in der Hand.

Deshalb sind wir mit diesem Gesetz auch international klarer Vorreiter und Vorbild für neue Regelungen. Viele Staaten haben bereits entsprechende Verbote, die nun vereinheitlicht werden müssen.

CDU und CSU beweisen ihre Handlungsfähigkeit. Nach dem Vergütungsgesetz und dem Rating-Agenturen-Aufsichtsgesetz bringen wir in kurzer Zeit einen weiteren Baustein zur Neuordnung des Finanzmarktes auf den Weg. Restrukturierungsgesetz, Bankenabgabe und Anlegerschutzgesetz werden in kurzer Zeit folgen.


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Datum: 02.07.2010 - 22:17 Uhr
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