Bundesregierung gefährdet unternehmerische Existenz von mittelständischen Erzeugern fortschrittlicher Biokraftstoffe in Deutschland und verliert weiter an politischer Glaubwürdigkeit
Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Referentenentwurfes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V.:
Biogasrat+ e. V.(firmenpresse) - Berlin, den 10.12.2025. Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehr wird weder den klimapolitischen Herausforderungen im Verkehrssektor noch den Erwartungen der heimischen Erzeuger fortschrittlicher erneuerbarer Biokraftstoffe in die Schaffung förderlicher und verlässlicher Rahmenbedingungen gerecht. Obgleich der gestern veröffentlichte Evaluationsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Klimaschutzleistung von erneuerbaren Biokraftstoffen eindrücklich belegt, dass heimisches Biomethan und Bio-LNG, produziert aus Rest- und Abfallstoffen, mit rund 174 Prozent und 163 Prozent die höchsten THG-Emissionseinsparungen unter den erneuerbaren Kraftstoffen gegenüber fossilen Ottokraftstoffen leisten, werden gerade diese verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen im Gesetzentwurf massiv diskriminiert. Die Bundesregierung muss sich daher die Frage gefallen lassen, warum sie mit der kurzfristigen Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote in 2026 die Erzeuger von fortschrittlichem klimafreundlichen Biomethan und Bio-LNG in Deutschland, die für Klimaschutz und Investitionen in heimische Erzeugungskapazitäten sowie die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten stehen, ganz offensichtlich wettbewerblich benachteiligt im Vergleich zu Erzeugern erneuerbarer Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und Fahrstrom, bei denen die 3,5-fache bzw. dreifache Anrechenbarkeit auf die THG-Minderungsquote bis 2035 bzw. 2040 erhalten bleibt. Im Ergebnis gefährdet die Bundesregierung mutwillig die Existenzen zahlreicher Mittelständler in der heimischen Bioenergiebranche, die in den vergangenen Jahren in die Erzeugung von erneuerbaren fortschrittlichen Biokraftstoffen und biogenen Wasserstoff investiert haben oder weitere Investitionen in die erforderlichen erneuerbaren Erzeugungskapazitäten planen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit für fortschrittliche Biokraftstoffe in 2026 verstößt gegen die verfassungsrechtlich legitimierten Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit, da die geplante Gesetzesänderung direkt auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen der Marktakteure für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwertet.
Wir appellieren eindringlich an die Abgeordneten der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag, die Glaubwürdigkeit politischen Handelns und den verfassungsrechtlich verankerten Vertrauensschutz für die Erzeuger fortschrittlicher Biokraftstoffe in Deutschland zu gewährleisten. Wir fordern deshalb, dass die europarechtlich vorgesehene Möglichkeit der Doppelanrechnung auf die THG-Minderungsquote zumindest im Rahmen einer Übergangsregelung für fortschrittliche Biokraftstoffe, wie Biomethan und Bio-LNG, bis 2030 fortgeführt wird.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Biogasrat+ e. V. ist der Verband für dezentrale erneuerbare Energieerzeugung- und Energieversorgung und vertritt die Interessen der führenden Marktteilnehmer der Bioenergiebranche. Im Vordergrund steht dabei die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Biogas und insbesondere Biomethan können im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor wesentlich dazu beitragen, die klimapolitischen Zielvorgaben zu erfüllen und das sozialverträglich, nachhaltig erneuerbar und kosteneffizient. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem rechtliche Rahmenbedingungen optimiert und zugleich Planungs- und Investitionssicherheit für die Marktakteure geschaffen werden, um die bestehenden Potenziale der Biogas- und Biomethanerzeugung zu heben.
Michelle Ehrle
Pressesprecherin
michelle.ehrle(at)biogasrat.de
Tel. +49 30 509 461 61
Datum: 10.12.2025 - 14:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2218077
Anzahl Zeichen: 3184
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Bioenergie
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.12.2025
Anmerkungen:
Der Biogasrat+ e. V. ist im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sowie im europäischen Transparenzregister für die Interessenvertretung gegenüber den EU-Institutionen eingetragen. Registereintrag national: R003376 – Registereintrag europäisch: 000075850398-74.
Diese Pressemitteilung wurde bisher 379 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesregierung gefährdet unternehmerische Existenz von mittelständischen Erzeugern fortschrittlicher Biokraftstoffe in Deutschland und verliert weiter an politischer Glaubwürdigkeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Biogasrat+ e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Berlin, den 06.05.2026. Die Bilanz nach einem Jahr schwarz-roter Bundesregierung zeigt Licht und Schatten. Die erfreulich positiven Signale zur Stärkung der Bioenergie aus dem Koalitionsvertrag drohen im Klein-Klein des politischen Alltags unterzugehen. Die Bioenergiebranche blickt zunehmend kritis
Potenziale von Biomethan als Sicherheitsenergie heben, Investitionsbremsen lösen, Planungssicherheit schaffen! ...
Berlin, den 23.04.2026. Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Ziel des europäischen Gasbinnenmarktpaketes ist es, die europäischen Gasnetze mit erneuerbarem Biomethan und
Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote bleibt weit hinter energie- und klimapolitischen Notwendigkeiten im Verkehrssektor zurück und diskriminiert fortschrittliche Biokraftstoff ...
Berlin, den 22.04.2026. Neben der Erreichung der übergeordneten politischen Zielsetzungen wie Klimaschutz durch die Senkung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen, Energieversorgungssicherheit und Energiesouveränität, ist es auch die Aufgabe des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasmi
Weitere Mitteilungen von Biogasrat+ e. V.
Ecomondo 2025: Vogelsang launcht neuen Feststoffdosierer MixXPump ...
Darüber hinaus präsentiert das international agierende Maschinenbauunternehmen das modifizierte Flüssigfütterungssystem PreMix IC und die konische Exzenterschneckenpumpe HiCone. Wotrubez: „Die Feststoffdosierung ist eine Schlüsselfunktion im Prozess einer Biogasanlage und hat einen großen Ei
100 Tage Bundesregierung – ohne Klimaschutz ist alles nichts ...
Berlin, den 13.08.2025. Die 100-Tage-Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung fällt aus Sicht der Bioenergiebranche eher kritisch aus. Zwar sind erste Weichenstellungen in der Klimaschutz- und Energiepolitik angestoßen, dringend notwendige Maßnahmen wie die Schaffung stabiler und förderlicher Ra
Referentenentwurf zur Treibhausgasminderungsquote des Bundesumweltministeriums diskriminiert fortschrittliche erneuerbare Biokraftstoffe – wo bleibt der angekündigte Politikwechsel? ...
Berlin, den 20.06.2025. „Der lang erwartete Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, der die Vorgaben der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie umsetzen soll, ist aus Sicht der Bioenergiebranche in Deutschland ein Desaster. Der angekündigte Politikwechsel
Verbesserung der Ausschreibungsbedingungen für Biomethan unerlässlich ...
Zu den Ausschreibungsergebnissen für Biomasseanlagen und Biomethananlagen zum 1. April 2025 der Bundesnetzagentur erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e. V.: Berlin, den 18.06.2025. Die Ausschreibung für Biomasseanlagen der Bundesnetzagentur zum 1. April 2025 war mit fast dem Dr




