Besonderes Kirchgeld in der Diskussion – Einspruch gegen Kirchensteuerbescheid einlegen

Besonderes Kirchgeld in der Diskussion – Einspruch gegen Kirchensteuerbescheid einlegen

ID: 222794

Kirchensteuer ja oder nein? Diese Frage beschäftigt so manches Ehepaar, bei dem der Hauptverdiener konfessionslos und damit nicht kirchensteuerpflichtig ist. Verfügt der andere Ehepartner trotz Kirchenmitgliedschaft über gar keine oder nur sehr niedrige Einkünfte, muss monatlich keine Kirchensteuer gezahlt werden.



(firmenpresse) - Ehepaare können dennoch zur Kasse gebeten werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Von wenigen Gemeinden und Bistümern abgesehen, kann vom kirchensteuerpflichtigen Ehepartner das besondere Kirchgeld verlangt werden – auch wenn dieser aufgrund fehlender Einkünfte eigentlich keine Steuern zahlen muss. Das besondere Kirchgeld wird vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Auf Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens wird ermittelt, wie hoch das besondere Kirchgeld ist, die dann in einem Gesamtjahresbetrag entrichtet werden muss.

Es ist derzeit schwierig das besondere Kirchgeld zu umgehen - vor allem wenn ein Kirchenaustritt nicht in Frage kommt. Eine Möglichkeit wäre nach Angaben des Lohnsteuerhilfevereins die getrennte Veranlagung, die auch bei Ehepaaren möglich ist, aber häufig zu steuerlichen Nachteilen führt. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. empfiehlt daher Einspruch gegen den Bescheid über das besondere Kirchgeld einzulegen. Das ist bei der zuständigen Kirchensteuerstelle möglich. Hintergrund ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, die sich gegen die Festsetzung des besonderen Kirchengeldes richtet. Entscheidet Karlsruhe zugunsten der Steuerzahler, muss das Kirchgeld zurückgezahlt werden. Allerdings nur, wenn zuvor Einspruch erhoben wurde.

Mehr Infos unter www.lohi.de.

Pressetext zum Download

Der Pressetext steht auch im Internet unter http://www.lohi.de/index.php?id=presse zum Download bereit. Sie können sich einfach mit dem Benutzernamen presse und dem Passwort presse einloggen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.



PresseKontakt / Agentur:

Siegfried Stadter
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Bahnhofstr. 15
95444 Bayreuth
Tel: (0921 / 23475)
E-Mail: s.stadter(at)lohi.de



Bereitgestellt von Benutzer: FroehlichPR
Datum: 06.07.2010 - 09:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 222794
Anzahl Zeichen: 1963

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Stadter
Stadt:

95444 Bayreuth


Telefon: 0921 / 23475

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.07.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 1236 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Besonderes Kirchgeld in der Diskussion – Einspruch gegen Kirchensteuerbescheid einlegen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z