Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerbonus auf Handwerkerleistungen
Das Frühjahr naht und mit ihm die Lust auf Veränderung – auch in und an den eigenen vier Wänden. Oft sind nach den kalten Wintermonaten ohnehin Reparaturarbeiten in Haus und Garten notwendig geworden. Die gute Nachricht: Viele Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Wollen sie den Steuerbonus nutzen, sollten Steuerzahler Folgendes beachten:
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erhält man, wenn die Rechnung nicht bar beglichen wurde. „Das Finanzamt will in der Regel einen Kontoauszug oder einen Überweisungsbeleg sehen“, betont Gudrun Steinbach. Wichtig sei es außerdem, dass in der Handwerkerrechnung Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten getrennt ausgewiesen werden. Steuerbegünstigt werden ausschließlich Arbeits- und Fahrtkosten, keine Materialkosten. Und es gibt eine weitere Voraussetzung für das Kassieren des Steuerbonus: Die Handwerksarbeiten müssen im Haus, in der Wohnung, im Hof oder Garten des Steuerzahlers erledigt worden sein. „Nimmt ein Handwerker etwa eine Tür, ein Tor oder ein großes Musikinstrument zur Überarbeitung mit in seine Werkstatt, ist eine Steuerermäßigung nicht möglich“, erläutert die Steuerexpertin die Feinheiten der Richtlinie.
Absetzbar sind Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6000 Euro. Die Erstattung beträgt 20 Prozent der Kosten. Das entspricht bei 2000 Euro Arbeitskosten 400 Euro Erstattung, bei 4000 Euro entsprechend 800 Euro und beim Maximalbetrag von 6000 Euro einer Erstattung von 1200 Euro. Bei Ehepaaren kann dieser Höchstwert nur einmal geltend gemacht werden. Geprüft werden kann aber, ob einige Arbeiten (Wohnungsreinigung, Fensterputzen etc.) eventuell unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. „Für diese gibt es zusätzlich eine Steuerermäßigung“, so Steinbach von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., die derzeit mehr als 500.000 Mitgliedern bundesweit betreut.
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Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter(inne)n geführt werden.
Kontakt:
Gudrun Steinbach (Vorstand)
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Riesstraße 17
80992 München
Telefon: (089) 27 81 31 13
Telefax: (09402) 50 35 23
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de
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Datum: 05.03.2013 - 13:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 827861
Anzahl Zeichen: 2546
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.03.2013
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