Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Chance zu mehr Barrierefreiheit in Deutschland nicht ungenutzt verstreichen lassen
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(ots) - Zum heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück. Die Privatwirtschaft wird nicht zur Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen. Selbst kleine Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden bislang pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten sind im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. So bleibt das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz wird kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen.
Deshalb legen wir den Abgeordneten des Bundestags dringend nahe, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern und dafür zu sorgen, dass sich die Privatwirtschaft schrittweise für mehr Barrierefreiheit engagiert. Ein Blick in andere Länder, wie beispielsweise die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung. Dieser Schritt ist auch in Deutschland dringend erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Wohnraum sowie Kultur- und Freizeitangeboten durch Barrieren nicht noch länger erheblich einschränken. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Damit bleibt er nicht nur deutlich hinter den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück, sondern ist auch langfristig unwirtschaftlich."
WEITERE INFORMATIONEN
Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen endlich verbessern. Formulierungsvorschläge für ein reformiertes BGG und AGG (Stellungnahme)
https://ots.de/CWazUV
Themenseite Rechte von Menschen mit Behinderungen - Diskriminierungsschutz
https://ots.de/CdQXiT
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Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
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Datum: 11.02.2026 - 11:32 Uhr
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