Tariftreuegesetz: Baugewerbe sieht Gesetz kritisch - begrüßt aber Änderungen zum digitalen Nachwe

Tariftreuegesetz: Baugewerbe sieht Gesetz kritisch - begrüßt aber Änderungen zum digitalen Nachweis der Tariftreue

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(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Bundestariftreuegesetz (BTTG) beschlossen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hält das Gesetz weiterhin für entbehrlich, begrüßt jedoch Verbesserungen beim Nachweis der Tariftreue. Mit dem Gesetz sollen tarifliche Bedingungen stärker in der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes verankert werden.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, hatte bereits im Vorfeld vor zusätzlichen Belastungen und begrenzter Wirksamkeit gewarnt: "Grundsätzlich ist eine gesetzliche Regelung zur Tariftreue nicht erforderlich und führt trotz aller Versprechungen erneut zu mehr Bürokratie und Haftungsrisiken. Die politischen Herausforderungen sind so groß, dass die Politik nicht auch noch versuchen sollte, die Aufgaben der Sozialpartner übernehmen zu wollen.

Auch wird das BTTG wird allein nicht zu mehr Tarifbindung führen, da auch Unternehmen als tariftreu gelten, die lediglich für die Dauer eines Bundesauftrags die Einhaltung tariflicher Regelungen zusagen.

Dennoch erkennen wir ausdrücklich an, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf um einen bürokratiearmen, digitalen Nachweis der Tarifbindung ergänzt und damit für deutliche Vereinfachungen für die tarifgebundenen Unternehmen in unserer Branche gesorgt hat.

Mit der Einbindung der Präqualifizierung wurde ein zentraler Vorschlag der Bauwirtschaft aufgegriffen, der eine spürbare Erleichterung für tarifgebundene Unternehmen bedeutet. Präqualifizierte Baubetriebe, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, können digital ihre Tarifbindung nachweisen, ohne mit zusätzlichen Dokumentationspflichten belastet zu werden."

Zugleich müssten die praktischen Auswirkungen des Bundestariftreuegesetzes nach einer angemessenen Anlaufphase überprüft werden. Wichtig sei dabei insbesondere, dass es nicht zu inhaltlichen Diskrepanzen zwischen den tariflichen Regelungen und den Inhalten der Branchenverordnungen komme, in denen die einzuhaltenden tariflichen Regelungen beschrieben werden. Eine Evaluation nach zwei bis drei Jahren könne zeigen, ob die vorgesehenen Regelungen in der Praxis funktionieren.



Pressekontakt:

Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
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