Deutsche Umwelthilfe reicht Eilantrag gegen Nitratverschmutzung in Niedersachsen ein

Deutsche Umwelthilfe reicht Eilantrag gegen Nitratverschmutzung in Niedersachsen ein

ID: 2234828

(ots) -
- Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu sogenannten roten Gebieten in Bayern: Auch Niedersachsen setzt Vollzug strengerer Düngeregeln in stark nitratbelasteten Gebieten aus
- DUH fordert per Eilantrag von zuständiger Behörde die Wiederaufnahme des Vollzugs strengerer Düngeregeln in roten Gebieten
- DUH drängt auf Einhaltung der Maßnahmen, um Trinkwasser zu schützen und erneutes Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Oktober 2025 zur Ausweisung sogenannter roter Gebiete in Bayern haben mehrere Bundesländer den Vollzug strengerer Düngeregeln in besonders nitratbelasteten Gebieten ausgesetzt. Für die Wiederaufnahme entsprechender Regelungen in Niedersachsen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. In roten Gebieten, in denen die Nitratkonzentration im Grundwasser besonders hoch ist, müssen Agrarbetriebe gemäß Düngeverordnung strengere Bewirtschaftungsauflagen erfüllen. Landwirte in Bayern hatten hiergegen geklagt, weil sie die bisherigen Regeln zur Abgrenzung nitratbelasteter Gebiete in der Düngeverordnung für zu ungenau hielten.

Die DUH will mit dem Eilantrag sicherstellen, dass das Grundwasser insbesondere in Gebieten, in denen es sich bereits in einem schlechten chemischen Zustand befindet, zum Start der aktuellen Düngesaison nicht noch weiter durch übermäßige Düngung belastet wird. In ausgewiesenen roten Gebieten muss unter anderem die Stickstoffdüngung 20 Prozent unter dem ermittelten Bedarf der jeweiligen Anbaukultur liegen. Zudem gelten verlängerte Sperrfristen für die Düngung von Acker- und Grünland im Winterhalbjahr und besondere Vorgaben für den Anbau von Zwischenfrüchten.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Niedersachsen ist eine Hochburg der industriellen Tierhaltung und in entsprechend schlechtem Zustand ist das Grundwasser in manchen Landkreisen. Der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter wird dort teilweise um das Drei- oder Vierfache überschritten. Pünktlich zum Beginn der Düngesaison die Düngeregeln in genau diesen Gebieten aufzuweichen, wie es das niedersächsische Landwirtschaftsministerium getan hat, ist verantwortungslos. Nur mit angemessen strengen Vorgaben für die Gülleausbringung können Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Trinkwasserpreisen und gesundheitlichen Risiken durch Nitrat geschützt werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat trotz mehrfacher Aufforderung durch die Bundesländer bislang weder eine Übergangsregelung geschaffen noch einen Zeitplan für die Überarbeitung der Düngeverordnung vorgelegt, über die die Ausweisung der roten Gebiete geregelt wird. Mit unserem Eilantrag wollen wir verhindern, dass sich ein Flickenteppich an Regelungen bildet, der zudem noch auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU hinausläuft."



Hintergrund:

Aus Sicht der DUH hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur in Bayern direkte Wirkung und kann nicht ohne weiteres von anderen Bundesländern übernommen werden. Selbst wenn durch das Urteil eine Regelungslücke entstanden wäre, würde dies keine Aussetzung der strengeren Düngeauflagen in nitratbelasteten Gebieten erlauben. Denn die roten Gebiete sind zentraler Bestandteil der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie des Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2018 zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom:
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Datum: 02.03.2026 - 11:12 Uhr
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