Steiniger/Färber: Weidetiere werden besser vor Wölfen geschützt

Steiniger/Färber: Weidetiere werden besser vor Wölfen geschützt

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(ots) - Änderung des Bundesjagdgesetzes ermöglicht effektives Wolfsmanagement

Der Bundestag will am morgigen Donnerstag das Bundesjagdgesetz ändern und damit die Jagd von Wölfen erlauben. Dazu erklären der Sprecher für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Steiniger, sowie der zuständige Berichterstatter, Hermann Färber:

Steiniger: "Mit dem Gesetz schaffen wir klare Regeln für die Bejagung von Wölfen. Das ist dringend notwendig, denn mit dem Anwachsen der Wolfspopulation in den vergangenen Jahren sind immer mehr Weidetiere gerissen worden - überwiegend Schafe und Ziegen, aber auch Rinder und Pferde. Dadurch entstehen nicht nur Schäden für Tierhalter. Das Leid der getöteten Weidetiere, die häufig qualvoll verenden, sorgt für Entsetzen. Die Menschen haben für die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes kein Verständnis. Die Koalition nimmt die Belastungen und Ängste sehr ernst und handelt entschlossen, um die Wolfsbestände zu regulieren."

Hermann Färber: "Wir geben Jägerinnen und Jägern sowie den Jagdbehörden praktikable Instrumente für ein effektives Wolfsmanagement an die Hand. Unser Ziel: Weidetiere müssen besser geschützt werden. Weidetierhaltung ist die tierwohlfreundlichste Form der Nutztierhaltung und für den Erhalt unserer artenreichen Kulturlandschaft unverzichtbar. Herdenschutz durch Zäune und Hütehunde bleibt Teil der Lösung. Wölfe sind eine heimische Tierart und sollen es auch bleiben. Allerdings ist inzwischen ein günstiger Erhaltungszustand erreicht. Durch Bestandsregulierung und Problemwolf-Entnahmen wird die Art nicht gefährdet. Mit dem Gesetz sorgen wir für einen fairen Ausgleich zwischen der Weidetierhaltung und dem Wolfschutz. So können wir die gesellschaftliche Akzeptanz für den Artenschutz erhalten und im ländlichen Raum die Konflikte um den Wolf befrieden."

Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Länder bei günstigem Erhaltungszustand revierübergreifende Managementpläne aufstellen, auf deren Grundlage die Bejagung nach regionalen Erfordernissen vorgenommen wird. Außerdem ist vorgesehen, dass Problemwölfe unabhängig vom Erhaltungszustand schnell und unbürokratisch entnommen werden können. Erleichterungen gibt es auch bei der Bejagung von Wölfen in Weidegebieten, die aufgrund naturräumlicher Gegebenheiten nicht eingezäunt werden können, zum Beispiel auf Deichen und Almen. In ihrem Entschließungsantrag betonen die Koalitionsfraktionen, dass dem präventiven Herdenschutz weiterhin große Bedeutung zukommt und über die Gemeinschaftsaufgabe "Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) weiter gefördert werden sollte.



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