PRESSEERKLÄRUNG FÜR STEFAN KUNTZ / Schertz Bergmann erwirkt umfassendes gerichtliches Verbot gegen den Stern
ID: 2237389

(ots) - Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 108/26) gegen die RTL interactive GmbH (verantwortlich für stern+ Inhalte auf www.stern.de) weisen wir als Rechtsanwälte von Stefan Kuntz auf Folgendes hin:
Nachdem das Landgericht Hamburg bereits der BILD-Zeitung untersagt hatte, über angebliche Vorwürfe gegen unseren Mandanten zu berichten, hat das Gericht nunmehr auch eine Berichterstattung des Stern mit klaren Worten verboten. Das Medium hatte mehrere Wochen nach der BILD online über angebliche Verfehlungen unseres Mandanten berichtet und dabei angebliche konkrete Vorwürfe benannt. Hierbei wurde eine anoynme Rechtsanwältin zitiert, die schilderte, was ihre Mandantinnen ihr angeblich berichtet hätten.
Auch diese Berichterstattung war nicht einmal im Ansatz von ausreichenden Beweistatsachen getragen. Die Hamburger Pressekammer hat daher bereits den für eine zulässige Verdachtsberichterstattung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen verneint.
Der Berichterstattung fehlte damit jegliches Fundament. Das Landgericht betont, dass auch die von Seiten des Mediums eingereichte eidesstattliche Versicherung der im Artikel nicht namentlich benannten Rechtsanwältin keinen ausreichenden Beleg darstellt, weil es sich bei ihr nur um eine Zeugin vom Hörensagen handle und sie ohnehin nur drei Sachverhalte versichert habe, was die Berichterstattung des Stern schon deshalb nicht tragen könne, weil darin von mindestens fünf Vorfällen berichtet worden war.
Das Gericht betont zudem, dass davon auszugehen ist, dass die Redaktion unseren Mandanten vor der Berichterstattung auch nicht ausreichend konfrontiert hatte. Auch diese Mindestvoraussetzung war mithin nicht eingehalten worden.
Die Berichterstattung war damit offensichtlich rechtswidrig. Der Stern wird sich fragen lassen müssen, wie es dazu kommen konnte, dass eine auch vom Mitglied der Chefredaktion Giuseppe Di Grazia als Autor mitverantwortete Berichterstattung nicht einmal die absoluten rechtlichen Mindeststandards gewahrt hat.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Nicolas Jim Nadolny, LL.M. (KCL)
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: mail@schertz-bergmann.de
Tel.: 030/88 00 15-0
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.03.2026 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2237389
Anzahl Zeichen: 2575
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 259 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"PRESSEERKLÄRUNG FÜR STEFAN KUNTZ / Schertz Bergmann erwirkt umfassendes gerichtliches Verbot gegen den Stern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schertz Bergmann Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Hanseatisches Oberlandesgericht gibt der sofortigen Beschwerde von Christian Ulmen gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg überwiegend statt und erlässt eine weitere Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL. Der SPIEGEL hatte in einem auf der Titelseite angekündigte
Erklärung im Namen der Familie von Rantzau zum Tod von Caroline von Rantzau auf der Farm Leeuwfontein in der Provinz Limpopo ...
Paul Katzeff von C&A Friedlander Inc. wurde beauftragt, die Familie von Rantzau in Südafrika zu vertreten. Dr. Gerhard Strate und Prof. Dr. Christian Schertz wurden beauftragt, die Familie von Rantzau in Deutschland zu vertreten. Wir wurden gebeten, die Presse auf der Grundlage der Informatio
Presserechtliche Information für Christian Ulmen ...
Für unseren Mandanten Christian Ulmen teilen wir Folgendes mit: Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL ein. Wegen zahlreicher in diesem Kontext erschienener Folgeberichte und weiterhin eingehender Presseanfragen sehen wir uns für unseren Manda
Weitere Mitteilungen von Schertz Bergmann Rechtsanwälte
R+V-Statistik: Leitungswasser ist Hauptursache für Schäden im Haus ...
Leitungswasser verursacht 61 Prozent aller Schäden in der Wohngebäudeversicherung. Damit führt es zu mehr Schäden als Feuer, Sturm, Überschwemmungen und Co zusammen. Das zeigt ein Blick in die Statistik der R+V Versicherung für das Jahr 2025. "Alte Wasserrohre, poröse Spülmaschinenschl
Grimme-Preis 2026 für den ersten Frankfurter Tatort "Dunkelheit" mit Melika Foroutan und Edin Hasanovic ...
Der erste Frankfurter Tatort mit dem neuen Team Maryam Azadi und Hamza Kulina wird mit dem Grimme-Preis 2026 in der Kategorie "Fiktion" ausgezeichnet. Besonders schätzte die Jury die Perspektive der Angehörigen und Opfer, die im Film großen Raum einnimmt: "Diese Opfer bekommen ein
"Grüße vom Mars" und "Lenas Hof" mit dem Grimme-Preis ausgezeichnet / Zwei Produktionen aus dem Netzwerk von KiKA von ARD und ZDF erhalten renommierte Auszeichnung ...
Große Anerkennung für Premieren aus dem öffentlich-rechtlichen Netzwerk von ARD und ZDF: Zwei Formate aus dem KiKA-Angebot wurden beim 62. Grimme-Preis ausgezeichnet. Die Ehrungen würdigen die besondere Qualität der Inhalte für junge Zielgruppen. Mit den Produktionen "Grüße vom Mars&quo
RTLZWEI-Dokumentarfilm "Hass. Hetze. Hoffnung." erhält den Grimme-Preis ...
Große Anerkennung für ein außergewöhnliches Projekt: Die RTLZWEI-Produktion "Hass. Hetze. Hoffnung." wird am 24. April 2026 in Marl mit dem renommierten Grimme-Preis ausgezeichnet. Der zweiteilige Dokumentarfilm setzt sich ausgehend von dem Mord an der chinesischen Studentin Li Yángji




