BITMi unterstützt "28 for all"

BITMi unterstützt "28 for all"

ID: 2238345

Ein 28. Regime für alle EU-Unternehmen



Die Kampagne steht für ein 28. Regime, das alle EU-Unternehmen einbezieht. (Bildquelle: BITMi/28 for all)Die Kampagne steht für ein 28. Regime, das alle EU-Unternehmen einbezieht. (Bildquelle: BITMi/28 for all)

(firmenpresse) - Gemeinsam mit rund 200 europäischen Unternehmen und Verbänden unterstützt der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) die Kampagne "28 for all". Damit fordern sie gemeinsam die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Entwurf für das 28. Regime ambitioniert und zügig zu gestalten. Denn das Gesetz könnte die bedeutendste EU-Reform für Unternehmen seit über zwanzig Jahren werden und muss daher höchste Priorität erhalten.



"Ein starkes Ökosystem einheimischer Unternehmen ist Europas wirksamster Hebel für mehr Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig erleben viele europäische Unternehmen den Binnenmarkt noch immer als zu kompliziert und zu teuer, wenn sie über Ländergrenzen hinweg wachsen wollen. Umso entscheidender ist der Vorschlag für das 28. Regime: Ein gemeinsamer Rechtsrahmen für alle 27 Mitgliedstaaten hätte das Potenzial, grenzüberschreitend tätigen Unternehmen endlich deutlich mehr Klarheit, Planbarkeit und einfachere Rahmenbedingungen zu bieten", erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi und der European DIGITAL SME Alliance.



"28 for all" stellt drei Kernforderungen an die EU und ihre Mitgliedstaaten:



- Offenheit für alle: Unabhängig von Branche, Größe oder Gründungsdatum. Eine Beschränkung des Zugangs auf Start-ups oder willkürlich als "innovativ" definierte Unternehmen würde den Sinn eines Binnenmarktinstruments untergraben. Jedes Unternehmen sollte die Möglichkeit haben, sich für die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft zu entscheiden.

- Umsetzung als Verordnung: Jede rechtliche Form, für die eine nationale Umsetzung erforderlich wäre, würde genau jene Fragmentierung wiederherstellen, die diese Reform beseitigen soll. Aus diesem Grund kann nur eine Verordnung eine direkte und vereinheitlichte Anwendbarkeit gewährleisten.

- Niedrigschwelligkeit: Die Registrierung im Rahmen des 28. Regimes muss mindestens so unkompliziert sein wie unter den bestehenden nationalen Rahmenbedingungen. Die Grundsätze "Once-only" und "Digital-by-default" sollten daher nicht verhandelbar sein.





Zur Kampagne "28 for all"
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Datum: 17.03.2026 - 11:50 Uhr
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