ARAG Recht schnell...

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ID: 2238564

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



ARAG: aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG: aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks +++

Leere Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen laut ARAG Experten nicht ohne Alterskontrolle verkauft werden. Geklagt hatte ein Onlinehändler gegen einen Mitbewerber, der leere Tanks im Internet ohne Altersprüfung angeboten hatte. Der Bundesgerichtshof stellte klar: Auch ungefüllte Tanks gelten als "Behältnisse" im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Sie können praktisch nur dazu verwendet werden, E-Liquids einzufüllen und anschließend zu verdampfen. Deshalb fallen sie ebenfalls unter das Verkaufsverbot an Minderjährige (Az.: I ZR 106/25). Händler müssen künftig also sicherstellen, dass Käufer volljährig sind. In der Praxis erfolgt dies meist durch eine Altersprüfung beim Bestellvorgang sowie eine zusätzliche Kontrolle bei der Paketübergabe. Wer entsprechende Produkte ohne ausreichende Alterskontrolle verkauft, riskiert Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.





+++ Keine Buchung bei Anfrage +++

Eine Mitarbeiterin eines Unternehmens fragte bei einem Hotel per Mail Zimmer an. Sie gab an, dass sie gerne reservieren würde und nannte den Zeitraum sowie die benötigte Zimmeranzahl. Das Hotel reagierte mit einer Mail, in der es die Buchung der Zimmer bestätigte. Da es sich bei den Buchungsdaten allerdings vertan hatte, korrigierte es die Angaben in einer weiteren Mail, in der es auch gleich um die Gästeliste bat. Auf beide Mails erhielt das Hotel keine Antwort. Gäste tauchten zu keinem Zeitpunkt auf, so dass das Hotel rund 10.000 Euro Stornokosten verlangte. Dies jedoch ohne Erfolg. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das entschied, dass keine Buchung zustande gekommen war, da das Unternehmen nur angefragt habe. Das gelte umso mehr, da der Zimmerpreis zur Zeit der Anfrage noch gar nicht bekannt gewesen sei (Az.: 9 U 107/24).



Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts.





+++ Keine Haftung bei tödlichem Sturz vom Hochsitz +++

Ein Mann kletterte auf einen Hochsitz, wobei die oberste Sprosse der Leiter brach und er in den Tod stürzte. Daraufhin verklagten seine Lebensgefährtin und seine Tochter die jagdausübungsberechtigten Revierpächter des Jagdbezirkes, in dem sich der Unfall ereignet hatte, auf Schadensersatz und Unterhalt. Ohne Erfolg, wie die ARAG Experten mit einem Verweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main betonen. Nach richterlicher Ansicht besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, da der Mann den Hochsitz als Unbefugter gar nicht hätte betreten dürfen. Der Hochsitz stehe im Eigentum des Jagdpächters und sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt (Az.: 11 U 9/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts.





+++ Unerlaubter Einsatz von KI bei studentischen Prüfungsleistungen +++

Der eine hatte seine Bachelorarbeit riskiert, der andere eine Hausarbeit im Masterstudiengang. Beide Studenten hatten unzulässigerweise künstliche Intelligenz (KI) bei der Erstellung ihrer jeweiligen Arbeiten eingesetzt und die Universität damit schwer getäuscht. Daher wurden die Prüfungsleistungen nicht nur als "nicht bestanden" bewertet, die beiden Studis wurden auch von der Wiederholung der Prüfungen ausgeschlossen (Verwaltungsgericht Kassel, Az.: 7 K 2134/24KS und 7 K 2515/25KS). Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtssache eine Berufung möglich ist.

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Gerichts.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
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Dr. Shiva Meyer
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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.03.2026 - 09:05 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



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