Vorzeitig entlassener Koks-Arzt erneut in Haft
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(ots) - Der für den aufsehenerregenden Drogentod einer Frau verurteilte und vorzeitig entlassene Mediziner Andreas N. ist wieder im Gefängnis. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Nach ihren Informationen wurde der Mann am Mittwoch an seinem Arbeitsplatz im Landkreis Börde festgenommen. Grund ist erneut ein Drogendelikt. Der als "Koksarzt von Halberstadt" bekanntgewordene Mann hatte zwischen 2015 und 2018 mehreren Frauen ohne deren Wissen Kokain und andere Substanzen verabreicht, um sie beim Sex gefügig zu machen. Eine 38-Jährige starb an einer Überdosis.
Die Staatsanwaltschaft Halberstadt bestätigte am Freitag auf MZ-Anfrage, dass N. erneut wegen eines Drogendelikts auffällig wurde. "Es trifft zu, dass er sich in Haft befindet", sagte Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck, Leiter der Staatsanwaltschaft in Halberstadt. Der Grund sei ein Verstoß gegen Auflagen. "Zu den erteilten Auflagen gehörte, dass er kein Kokain konsumieren darf. Ein Drogentest deutet darauf hin, dass er dagegen verstoßen haben könnte", sagte Roggenbuck.
Das Landgericht Magdeburg habe deshalb einen Sicherungshaftbefehl erlassen. Über das neuerliche Drogendelikt sagte Roggenbuck: "Das kann dazu führen, dass die Aussetzung der Strafe auf Bewährung widerrufen wird." Auf MZ-Nachfrage, ob N. erneut auch andere Personen in Gefahr gebracht habe, sagte Roggenbuck: "Dazu kann ich nichts sagen."
N. verdankte seine vorzeitige Freilassung einem positiven Gutachten des Maßregelvollzugs Bernburg. Darin wurde dem Straftäter bescheinigt, dass er seine Drogensucht überwunden habe und keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit sei. Eine Sprecherin des landeseigenen Klinikunternehmens Salus, das den Maßregelvollzug betreibt, wollte sich am Freitag zum konkreten Fall unter Verweis auf den Datenschutz nicht äußern. Allgemein sagte sie: "Grundsätzlich werden Entscheidungen im Maßregelvollzug auf Basis umfassender fachlicher Bewertungen und unter Beteiligung der zuständigen Gerichte und Behörden getroffen." Einschätzungen erfolgten dabei "auf Grundlage der vorliegenden Behandlungsergebnisse".
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Datum: 17.04.2026 - 15:40 Uhr
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