ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - +++ Inflationsausgleich nicht für alle +++
Inflationsausgleich gibt es nicht automatisch für alle Beschäftigten. Hat die Prämie Entgeltcharakter, darf sie an den laufenden Lohn gekoppelt werden. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen, wonach Arbeitnehmer, die nach Ende der Entgeltfortzahlung nur Krankengeld beziehen, ausgeschlossen werden können (Az.: 15 SLa 555/25).
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+++ Geschenkt ist geschenkt +++
Ein Mann schenkte seiner Frau nach der Hochzeit am Strand symbolisch ein Auto, indem er ihr feierlich die Kennzeichen überreichte. Nach der Trennung behielt er das Fahrzeug nach einem Werkstattbesuch allerdings und behauptete, es sei nie wirklich verschenkt worden, sondern nur zur Nutzung gedacht gewesen. Seine Ex sah das anders und verlangte die Herausgabe des Autos. Das Oberlandesgericht Nürnberg gab der Ehefrau recht. Entscheidend war für das Gericht, dass beide im Hochzeitsmoment übereinstimmend davon ausgingen, dass das Auto ein echtes Hochzeitsgeschenk sein sollte. Das Gericht stellte laut ARAG Experten außerdem klar, dass zwischen Ehegatten Eigentum auch ohne klassische Übergabe wirksam übertragen werden kann (Az.: 11 UF 940/25).
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+++ Vorsicht Hund +++
Ein Paketzusteller sprang aus Angst vor drei bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Fahrzeughalter verlangte anschließend rund 2.700 Euro Schadenersatz für Kratzer und Dellen. Das Amtsgericht München wies die Klage nach Auskunft der ARAG Experten jedoch ab. Das Gericht hielt das Verhalten des Zustellers für verständlich und sah die Ursache des Vorfalls im Verhalten der Hunde. Entscheidend war zudem, dass der Hundehalter wusste, dass der Zusteller nochmals kommen würde, seine Tiere aber nicht ausreichend sicherte. Die Haftung als Hundehalter überwog daher, sodass weder der Zusteller noch dessen Arbeitgeber für die Schäden am Fahrzeug haften müssen (Az.: 223 C 6838/25).
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.
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Datum: 06.05.2026 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2249303
Anzahl Zeichen: 2882
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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