Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten! / BPtK lehnt Änderungsantrag zum GKV-Beit

Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten! / BPtK lehnt Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab

ID: 2260703

(ots) - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nimmt den Änderungsantrag Nr. 15 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der die Streichung der Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorsieht, mit größter Verwunderung zur Kenntnis und lehnt ihn mit aller Entschiedenheit ab.

"Das Bundessozialgericht hat die Angemessenheitsprüfung verfassungsrechtlich hergeleitet. Dabei geht es um Maßstäbe für eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit. Diese Rechtsprechung hat der Gesetzgeber im Nachgang in seinen gesetzlichen Vorgaben zur Angemessenheitsprüfung nachvollzogen. Diese verfassungsrechtliche Basis der gesetzlichen Regelung kann niemand ignorieren", sagte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Der Unterschied ist klar: Psychotherapeutische Leistungen werden fast ausschließlich zeitgebunden erbracht. Psychotherapeut*innen können ihre Leistungsmenge wegen der persönlichen Leistungserbringung und der strikten Zeitgebundenheit im Gegensatz zu anderen Arztgruppen nicht ausweiten", so Benecke. Deshalb soll gemäß Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für psychotherapeutische Leistungen eine angemessene Vergütung je Zeiteinheit gesichert werden. Das Bundessozialgericht hat dazu verfassungsrechtlich begründete Mindeststandards entwickelt, um der objektiven Besonderheit der strikten Zeitgebundenheit gerecht zu werden.

"Uns ist völlig rätselhaft, was ein solcher Änderungsantrag, der lediglich für massive Verunsicherung sorgt, ohne eine Vergütungsproblematik zu lösen, bezwecken soll. Er geht an den geltenden Standards völlig vorbei", konstatiert Benecke. Gegen Verfassungsmaßstäbe zu versuchen, den bestehenden, grundgesetzlich verankerten Konsens aufzukündigen und den Eindruck zu erwecken, dass eine Vergütung, die den Maßstäben einer angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nicht genügt, künftig zulässig sein könnte, ist vollkommen absurd. "Auch bei einer etwaigen Streichung der gesetzlichen Regelung bleibt die verfassungsrechtliche Basis, die die Angemessenheitsprüfung begründet, bestehen. Deshalb ist dieser Änderungsantrag unhaltbar. Die BPtK fordert daher den Gesundheitsausschuss des Bundestags auf, seiner Verantwortung für eine seriöse Gesundheitspolitik gerecht zu werden und diesen absurden Antrag abzulehnen", so Benecke.



Pressekontakt:

Ulrike Florian
Pressesprecherin
Telefon: 030 278 785 - 21
E-Mail: presse@bptk.de


Original-Content von: Bundespsychotherapeutenkammer, übermittelt durch news aktuell

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Immobilie geerbt: Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Mireille Funke von Funke Immobilien über emotionale Entscheidungen, teure Fehler und die Bedeutung einer frühzeitigen Planung Mobilität für alle ohne Zuzahlung: immer-mobil baut sein Mobilitätsangebot mit dem Primero weiter aus
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.07.2026 - 10:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2260703
Anzahl Zeichen: 2701

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 462 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Angemessenheitsprüfung ist verfassungsrechtlich geboten! / BPtK lehnt Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespsychotherapeutenkammer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Honorarkürzung von 4,5 Prozent vorerst ausgesetzt / BPtK begrüßt Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg zum Eilantrag ...
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Honorarkürzung von 4,5 Prozent hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit ihren Eilantrag einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des strittigen Beschl

Gesetz wird die psychotherapeutische Versorgung gravierend verschlechtern / BPtK fordert dringend Korrekturen ...
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke zur Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG): "Bundestag und Bundesrat haben heute gravierende Einschnitte in die ambulante Versorgung beschlossen. Das GKV-BStabG wird die psychotherapeutische Versorgung spürbar verknappen un

Gründlichkeit vor Schnelligkeit: GKV-BStabG nacharbeiten! / BPtK und Landespsychotherapeutenkammern warnen vor tiefen Einschnitten in die Versorgung bei überhasteter Verabschiedung des Gesetzes ...
Anlässlich der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) erklärt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): "Wir bekennen uns zum Doppelziel, die GKV-Finanzen zu stabilisieren un


Weitere Mitteilungen von Bundespsychotherapeutenkammer


Es steht zu viel auf dem Spiel, um allein auf Schnelligkeit zu setzen ...
Zu den über das Wochenende geplanten Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: "Die gute Nachricht ist, dass der Finanzminister nun bereit ist, einen etwas höheren Beitrag zur Finanzierung der Behandlungskosten für Bürg

Immobilie geerbt: Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Mireille Funke von Funke Immobilien über emotionale Entscheidungen, teure Fehler und die Bedeutung einer frühzeitigen Planung ...
Eine geerbte Immobilie kann Vermögen sichern oder zum Streitfall werden. Immobilienexpertin Mireille Funke erklärt, welche Fehler Erben vermeiden sollten und warum die wichtigsten Entscheidungen oft schon vor dem Erbfall getroffen werden. Wer eine Immobilie erbt, steht oft vor einer der wichtigst

Krankenstand in Bayern leicht rückläufig / Große regionale Unterschiede im Freistaat / Vier Diagnosegruppen sind für zwei Drittel der Krankheitstage verantwortlich ...
An durchschnittlich 19,2 Kalendertagen meldeten sich die erwerbstätigen Mitglieder der Betriebskrankenkassen (BKK) Bayerns im Jahr 2025 arbeitsunfähig. Das sind rund 3 Tage weniger als im Bundesdurschnitt (22,1 Tage). Im Vergleich zum Vorjahr mit 19,5 Kalendertagen ging der Krankenstand in Bayern

39 neue Ärztinnen und Ärzte aus Schwerin ...
Die MSH Medical School Hamburg - University of Applied Sciences and Medical University setzt gemeinsam mit den Helios Kliniken Schwerin ein Zeichen für die Zukunft der universitären Medizinerausbildung. Die enge Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Klinik hat sich innerhalb weniger Jahre als fes


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z