Bürokratieabbau sinnvoll gestalten
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(ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein BMLEH-Bürokratierückbaugesetz angenommen. Neben dem wichtigen Abbau überflüssiger Bürokratie finden sich auch die Streichung von Förderangeboten unter anderem für die Weidehaltung von Milchkühen sowie die Streichung von Verbraucherschutzregelungen in dem Entwurf. An dieser Stelle meldet die SPD-Bundestagsfraktion Beratungsbedarf für das parlamentarische Verfahren an.
Franziska Kersten, ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
"Dass der Bundesminister Alois Rainer den vereinbarten Abbau überflüssiger Bürokratie in seinem Zuständigkeitsbereich konsequent angeht, ist zu begrüßen. In seinem Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau geht es zum Beispiel darum, Doppelmeldungen für den Anbau von Nutzhanf zu vermeiden und ebenso den Datenaustausch zwischen den Bundesländern bei der Berufsanerkennung ausländischer Tierärzte zu ermöglichen. Dies findet unsere Unterstützung.
Dass die lange versprochene bundesweite Förderung für die Weidehaltung von Milchkühen sowie die Öko-Regelung zur besseren Biotopvernetzung ersatzlos gestrichen werden sollen, fällt jedoch nicht in den Bereich überflüssiger Bürokratie. Diese Förderungen aus EU-Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik hatte der Bundestag im Jahr 2024 beschlossen. Mit der Union haben wir die Einführung dann um ein Jahr auf das Antragsjahr 2027 verschoben, um den Bundesländern mehr Zeit zur Vorbereitung einzuräumen. Jetzt sollten wir vor allem die Milchviehbetriebe nicht länger warten lassen, sondern ihnen bundesweit die angekündigte gezielte Unterstützung für die tier- und umweltgerechte Weidehaltung auch anbieten.
Die Verbraucherschutzregel, die die Behörden zur Information der Öffentlichkeit über lebens- und futtermittelrechtliche Verstöße wie Hygienemängel oder die Verwendung nicht zugelassener Stoffe verpflichtet, ist ebenfalls keine überflüssige Bürokratie, sondern notwendig. Zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Streichung dieser Regelung haben wir Beratungsbedarf. Ziel der Gesetzesänderung muss die effiziente Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Lebensmittelüberwachung und die konsequente Entwicklung einer zentralen Datenbank sein. Das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information muss bleiben. Transparenz schützt, verschafft sauber und ordnungsgemäß arbeitenden Betrieben einen Marktvorteil und schreckt 'Schmuddelbetriebe' ab."
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Datum: 15.07.2026 - 12:59 Uhr
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